Waldbrand Frankreich: Das sollten Frankreich-Urlauber jetzt wissen
Die Lage in den Urlaubsregionen bleibt angespannt, weitere Hitzewellen drohen. Was Reisende jetzt wissen und beachten sollten. Der Brand an der französischen Atlantikküste sei noch immer "nicht unter Kontrolle", erklärte Frankreichs Innenminister Laurent Nuñez nach einer Krisensitzung der Regierung. In der Nacht habe sich das Feuer allerdings nicht weiter ausgebreitet. Dennoch kämpfen die Einsatzkräfte weiter gegen die Flammen. Eine bevorstehende Hitzewelle könnte die Lage erneut verschärfen. Wer sich im Krisengebiet aufhält oder eine Reise in die betroffene Region plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen und Vorsicht walten lassen. Waldbrand im Urlaub: Darauf sollten Sie jetzt achten Reisende müssen laut ADAC in den Waldbrandgebieten mit Evakuierungen, Straßensperrungen vor allem auf Landstraßen, teilweise auch auf Autobahnen, Rauchentwicklung, Einschränkungen im touristischen Angebot und unterbrochenen Bahnverbindungen rechnen. Die Verkehrsinformationsseite Bison Futé fordert Autofahrer auf, die betroffenen Gebiete zu meiden, damit Rettungsdienste freie Zufahrten haben. Campingplätze und andere Unterkünfte können vorübergehend geschlossen werden. Im Falle einer Evakuierung bleibt oft nur wenig Zeit. Die Experten der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen empfehlen deshalb, wichtige Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen und Buchungsbestätigungen jederzeit griffbereit zu haben. Zudem müssen Reisende in der Krisenregion mit Stromausfällen rechnen. Dadurch können Klimaanlagen, Lüftungssysteme, Mobilfunk und Internet ausfallen. Auch die Wasserversorgung sowie Geldautomaten und Kartenzahlungen können beeinträchtigt sein. Aus diesem Grund empfehlen Verbraucherschützer, eine geladene Powerbank, eine Taschenlampe, Trinkwasser, notwendige Medikamente, ein Ladekabel und eine Papierkarte bereitzuhalten. Zusätzlich raten sie dazu, persönliche Dokumente digital zu sichern. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten vor der Abfahrt Gasflaschen geschlossen, Stromanschlüsse getrennt und lose Gegenstände gesichert werden. Wenn Sie befürchten, von einem geschlossenen oder evakuierten Campingplatz betroffen zu sein, sollten Sie sich vor Reiseantritt direkt bei Ihrer Unterkunft über die aktuelle Lage informieren. Brand beschädigt Auto: Welche Versicherung zahlt? Werden Ihr Auto, Wohnmobil oder Wohnwagen durch einen Waldbrand beschädigt oder zerstört, übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden, informiert der ADAC. Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Wohnmobil, Ihr Wohnwagen oder Ihr Inventar beschädigt wurden, sollten Sie die Schäden möglichst umfassend fotografieren und Ihre Versicherung umgehend informieren. Bewahren Sie außerdem Rechnungen und Nachweise über entstandene Mehrkosten auf, um mögliche Erstattungsansprüche geltend machen zu können. Die Verbraucherzentrale NRW rät außerdem dazu, vor der Anmietung eines Campers zu prüfen, welcher Versicherungsschutz im Mietvertrag enthalten ist und ob Schäden durch Feuer oder Naturereignisse ausreichend abgedeckt sind. Auch mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse sollten bekannt sein. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung bietet Schutz, wenn der Urlaub wegen einer Naturkatastrophe abgebrochen werden muss oder nicht angetreten werden kann, sofern dieser Schutz explizit enthalten ist. Hausrat greift im Ausland oft nicht Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Campingausrüstung oder Elektronik sind außerhalb Deutschlands über die Hausratversicherung meist nicht abgesichert, erklären die Verbraucherschützer und raten: Ob Versicherungsschutz besteht, sollten Sie direkt mit Ihrem Versicherer klären. Wer eine Campingversicherung abgeschlossen hat, bekomme sein Hab und Gut in der Regel ersetzt. Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Campingausrüstung oder Elektronik sind über die Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung häufig nicht geschützt. In solchen Fällen kann eine spezielle Inhaltsversicherung sinnvoll sein. Sie sichert den beweglichen Besitz im Fahrzeug unter anderem gegen Brand, Diebstahl oder Unwetterschäden ab. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann sich ebenfalls lohnen. Laut den Verbraucherschützern sind Fahrräder auf einem Fahrradträger, Gegenstände im Vorzelt sowie Wertsachen wie Bargeld und Schmuck häufig gar nicht oder nur eingeschränkt versichert. Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende Der ADAC weist darauf hin, dass Pauschalurlauber ihre Reise kostenlos stornieren können, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen. Waldbrände können dazu zählen – allerdings nur, wenn die gebuchte Reise konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Bränden oder deren Folgen, etwa starker Rauchentwicklung, betroffen ist. Das gilt vor allem, wenn die Reise kurz bevorsteht und in eine unmittelbar betroffene Region führt. Beginnt die Reise erst in einigen Wochen oder Monaten, ist eine kostenlose Stornierung laut ADAC in der Regel nicht möglich. Ob die Brände bis dahin gelöscht sind, lasse sich nicht verlässlich vorhersagen. Auch Feuer in anderen Landesteilen berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt. Wer später verreist, sollte die Lage vor Ort weiter beobachten. Extreme Hitze allein reicht ebenfalls nicht aus, um kostenlos zu stornieren. Sagen Reisende ihre Reise nur aus Sorge oder Vorsicht ab, können Stornokosten anfallen. Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun? Treten Waldbrände oder andere außergewöhnliche Umstände erst während eines Pauschalurlaubs auf, können Reisende den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Voraussetzung ist laut ADAC, dass die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Nicht erbrachte Reiseleistungen darf der Veranstalter dann nicht berechnen. Ist die Rückreise Teil des Reisevertrags, muss er sie organisieren und mögliche Mehrkosten übernehmen. Ist eine Rückreise wegen der außergewöhnlichen Umstände vorübergehend nicht möglich, muss der Veranstalter die Kosten für eine Unterkunft von bis zu drei Tagen tragen. Setzen Reisende ihren Urlaub fort und liegt ein erheblicher Reisemangel vor – etwa weil vereinbarte Leistungen ausfallen –, können sie den Reisepreis mindern. Diese Rechte haben Individualreisende Nach deutschem Recht müssen Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug oder Unterkunft nicht bezahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das gilt laut ADAC beispielsweise, wenn die Urlaubsregion mit dem Hotel gesperrt ist. Ist die Unterkunft dagegen erreichbar, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, kommt es auf die Kulanz des Anbieters an. Eine Rückerstattung ist außerdem möglich, wenn vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Behörden warnen: Entspannung könnte noch Monate dauern Der französische Innenminister Laurent Nuñez rief Urlauber erneut dazu auf, nicht in die betroffene Region Gironde zu reisen. Wann Urlaub in den betroffenen Regionen wieder uneingeschränkt möglich sein wird, ist derzeit unklar. Bis die Brände vollständig unter Kontrolle sind, könnten noch Monate vergehen, sagte Feuerwehroffizier David Annotel vom französischen Feuerwehrverband dem Sender France Info. Bis sich die Lage entspannt, sollten Urlauber die beliebte Ferienregion an der französischen Atlantikküste vorerst meiden und auf andere Reiseziele ausweichen.
