Wasserentnahme-Verbot ausgeweitet: Diese Landkreise sind jetzt betroffen
In vielen Regionen Deutschlands ist es inzwischen untersagt, Wasser aus dem eigenen Brunnen zu fördern, den Garten mit Leitungswasser zu bewässern oder private Pools zu füllen. Im Folgenden ein Überblick, welche Regeln wo gelten. Die Temperaturen in Deutschland liegen aktuell deutlich über 30 Grad Celsius. Durch den ausbleibenden Regen sind Böden und Pflanzen ausgetrocknet – die Waldbrandgefahr ist hoch . Doch zahlreiche Kommunen haben inzwischen ein Wasserentnahme- und sogar ein Bewässerungsverbot ausgesprochen. Auslöser sind die deutlich gesunkenen Grundwasserstände und die anhaltend trockene Witterung, die viele Behörden zum Handeln zwingen. Aber: Ein einheitliches, bundesweites Verbot existiert nicht . Die Entscheidungen treffen Landkreise und Städte per Allgemeinverfügung. Dabei orientieren sie sich unter anderem an den Pegelständen und der Wetterlage. Dennoch wächst die Zahl der betroffenen Gebiete: Inzwischen ist fast jeder zweite Landkreis in Deutschland von Grundwasserstress betroffen. Die anhaltende Trockenheit und Hitze im Sommer 2026 haben die Situation weiter verschärft, weshalb immer mehr Kommunen zu restriktiven Maßnahmen greifen. So haben bereits über 80 Landkreise, Städte und Wasserversorger entweder Wasserentnahmeverbote verhängt, Bewässerungsauflagen erlassen oder die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen. Das umfasst ein Wasserentnahmeverbot Ein Wasserentnahmeverbot umfasst in der Regel: die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln, die Bewässerung von Gärten, Grünflächen und Sportanlagen während der heißesten Tageszeiten, das Befüllen von Pools, sowie teilweise die Nutzung von Wasser aus Gartenbrunnen. Meist sind die Einschränkungen zeitlich begrenzt, etwa von 10 bis 18 Uhr oder von 8 bis 19 Uhr. In vielen Gebieten gelten für Brunnen inzwischen ähnliche oder sogar strengere Regeln als für Oberflächengewässer. Wer etwa gegen das Gartenbewässerungsverbot verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Von dem Bewässerungsverbot ausgenommen sind unter anderem Bäume, einzelne Beete sowie die Verwendung besonders effizienter Beregnungssysteme wie Tropf- und Tröpfchenbewässerung – sofern das Wasser unmittelbar im Wurzelbereich ausgebracht wird. Einige Kommunen schränken allerdings auch letztere Bewässerungsformen in den Mittagsstunden ein, um die Verdunstung zu verringern. Die Bewässerung aus der Regentonne mit der Gießkanne ist vielerorts weiterhin auch während der Mittagszeit erlaubt. Wo aktuell Verbote gelten Je nach Region unterscheiden sich die Regelungen zur Wasserentnahme sowie Gartenbewässerung deutlich. Hier ein Überblick über betroffene Gebiete (Stand Juli 2026): Baden-Württemberg Landkreis Biberach, Bodensee, Rottweil und Ravensburg : Die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist verboten – etwa zur Bewässerung von Gärten oder Feldern. In Biberach gilt das Verbot zunächst bis Ende August. Landkreis Esslingen: Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen ist seit dem 27. Juni untersagt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Landkreis Konstanz : Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen ist bis zum 31. August nicht gestattet. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Verlängerung des Verbots ist möglich. Landkreis Sigmaringen: Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sigmaringen hat die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen über den Sommer untersagt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Von dem Verbot ausgenommen ist die Wasserentnahme aus Baggerseen. Auch Tränken von Vieh dürfen weiterhin mit Wasser gefüllt werden. Landkreis Reutlingen: Das Landratsamt Reutlingen untersagt die Wasserentnahme aus vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt vorerst bis zum 31. Juli. Ausgenommen von der Regel ist die Wasserentnahme für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach, erklärt die Behörde. Landkreis Waldshut: In Teilen des Landkreises Waldshut darf kein Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Seen entnommen werden. Von dem Verbot ausgenommen ist die Entnahme aus dem Rhein. Konkret von dem Wasserentnahmeverbot betroffen sind die Gemeinden Hauensteiner Alb bei St. Blasien, Wutach bei Oberlauchringen und Kotbach bei Oberlauchringen. Die Gemeinde im Wutachtal könnte folgen. Landkreis Tuttlingen , Landkreis Böblingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollernalbkreis : Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben mehrere Landkreise umfassende Wasserentnahmebeschränkungen verhängt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. In den Gebieten ist das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft untersagt. Verstöße werden teilweise mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft. Landkreis Lörrach : Aufgrund der niedrigen Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Ausgenommen vom Verbot ist der Rhein. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 17. September, kann je nach Wetterlage allerdings verlängert werden. Stuttgart: In der Landeshauptstadt gilt seit 26. Juni ein Wasserentnahmeverbot: Für private Zwecke darf daher kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft werden. Das Verbot gilt bis zum 31. August, kann aber verlängert werden. Auch in anderen Landkreisen greift bereits ein Wasserentnahmeverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es auch für Sie gilt. Bayern München : Die Stadt hat die Entnahme von Wasser zum Befüllen und Betrieb von privaten Pools und Badebecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen verboten. Darüber hinaus dürfen Privathaushalte in München ihre Pflanzen nur zwischen 19 und 9 Uhr bewässern und keinen Hochdruckreiniger oder Ähnliches mehr verwenden. Auch das Waschen von privaten Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist nun untersagt. In einigen Landkreisen greift bereits ein Wasserentnahmeverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es auch für Sie gilt. Berlin Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Brandenburg Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sowie Potsdam schränken die Wasserentnahme ein. Wasser darf jetzt nicht mehr aus oberirdischen Gewässern – also Flüssen, Bächen und Seen – zur Bewässerung genutzt werden. Zudem ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen mit Wasser aus privaten Brunnen zwischen 8 und 20 Uhr – in Potsdam zwischen 10 und 21 Uhr – verboten. Das Verbot gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis zum 30. September und in Potsdam bis zum 1. Oktober. Landkreis Havelland, Brandenburg an der Havel: Bis zum 30. September darf kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Auch die Nutzung des Grundwassers ist eingeschränkt. Demnach dürfen Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser und öffentlichen Trinkwassernetz nur zwischen 18 und 10 Uhr bewässert werden. Landkreis Elbe-Elster: Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist verboten. Ein Verbotsende ist nicht angegeben. Es erfolgt eine verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen. Bei Härtefällen kann eine Ausnahme genehmigt werden. In vielen Landkreisen gilt seit mehreren Jahren eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Darunter in Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Barnim und Märkisch-Oderland . Im Märkisch-Oderland dürfen weiterhin Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für den nicht gewerblichen Eigenbedarf sowie im Brandfall durch die Feuerwehr entnommen werden. Auf den Internetseiten dieser Landkreise erhalten Anwohner entsprechende Informationen. Bremen Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Hamburg Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Hessen Die Stadt Darmstadt hat die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gilt ab dem 27. Juni. Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Verfügung erlassen, mit der die Entnahme aus Gewässern weitgehend eingeschränkt wird. Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt, sofern diese nicht explizit erlaubt worden sind. Der Vogelsbergkreis und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben ein allgemeines Entnahmeverbot von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ausgesprochen. Der Wetteraukreis hat ein Wasserentnahmeverbot zwischen dem 25. Juni und 31. Oktober erlassen. Schwalm-Eder-Kreis: Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ist seit dem 9. Juli bis auf Weiteres verboten. Demnach darf kein Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Das Verbot gilt auch für Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen, erklärt der Landkreis. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen zur Erfrischung ist gestattet. Auch aus der Eder sowie der Fulda darf ab der Edermündung in Richtung Kassel weiterhin Wasser entnommen werden. Der Landkreis Herford hat die Entnahme von Wasser aus der Werre und ihrer Nebengewässer im Kreisgebiet ab der Einmündung der Aa verboten. Mecklenburg-Vorpommern Aktuell hat in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Arnsberg: Es gilt ein striktes Wasserentnahmeverbot für die Flüsse Ruhr, Lenne und Sieg . Das Verbot gilt voraussichtlich bis zum 30. November 2026. Es dürfen weder größere noch kleinere Mengen etwa für die Bewässerung von Privatgärten entnommen werden. Ausgenommen davon ist das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Vieh darf weiterhin mit Wasser versorgt werden. Die Stadt Köln hat die Wasserentnahme zwischen dem 18. Juni und 31. Oktober untersagt. Hier darf kein Wasser aus Bächen entnommen werden. Verstöße werden in Köln mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen , Kreis Mettmann, Rheinisch-Bergischer Kreis : Bis zum 30. September ist die Wasserentnahme mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbaren Behältnissen verboten. Im Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Oberbergischen Kreis ist die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen oder Ähnlichem verboten. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer Kommune. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Münster : Die Bezirksregierung untersagt voraussichtlich bis zum Herbst die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen. Wann das Verbot genau endet, ist nicht bekannt gegeben. Remscheid : Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung verhängt, die besagt, dass aus oberirdischen Gewässern wie Bächen und Teichen im gesamten Stadtgebiet kein Wasser entnommen werden darf. Die Verfügung gilt bis einschließlich zum 31. Dezember 2028 oder bis auf Widerruf. Kreis Borken: In dem Kreisgebiet ist es nicht gestattet, sowohl größere als auch kleinere Mengen an Wasser aus der Bocholter Aa sowie den weiteren Oberflächengewässern in ihrem Einzugsgebiet zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Niedersachsen In der Region Hannover sowie in Hannover selbst gilt seit dem 1. Juni eine Allgemeinverfügung. Das heißt, dass an Tagen mit mindestens 27 Grad Celsius der Einsatz von Rasensprengern, Sprühberegnern und Gartenschläuchen zwischen 11 und 17 Uhr verboten ist. Auch auf Tropfbewässerung muss verzichtet werden. Betroffen sind sowohl private Gärten als auch Parks und Sportanlagen. Erlaubt ist die Gartenbewässerung mit der Gießkanne oder einem Eimer. Hunde dürfen mit dem Gartenschlauch abgeduscht werden. Pools dürfen ebenfalls weiterhin befüllt werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September 2026. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden. In der Stadt Salzgitter gilt seit 2025 eine Allgemeinverfügung, die in jedem Jahr zwischen dem 1. Mai und 30. September greift: Ab einer Temperatur von 20 Grad ist zwischen 10 und 18 Uhr die Wasserentnahme in Brunnen und Oberflächengewässern untersagt. Gifhorn : Seit 2023 gilt eine Allgemeinverfügung. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen. Laut dem Landkreis gilt das Verbot ganzjährig bis auf Widerruf. Lediglich die Bewässerung mit Wasser aus dem eigenen Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz ist gestattet. Im Landkreis Goslar ist die Wasserentnahme seit dem 1. Mai eingeschränkt. Das bedeutet, dass es von 10 bis 18 Uhr verboten ist, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie öffentliche und private Grünflächen mit Grundwasser (Brunnen) und Wasser aus Oberflächengewässern zu bewässern. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September. Landkreis Peine: Die Beregnung von öffentlichen und privaten Grundstücken ist eingeschränkt. So ist es ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius untersagt, Grünflächen in Parkanlagen und Gärten sowie Sportanlagen zwischen 14 und 19 Uhr zu bewässern. Darüber hinaus sind die Anwohner dazu aufgerufen, zwischen 14 und 22 Uhr kein Trinkwasser für die Gartenbewässerung oder Poolbefüllung zu nutzen. Die Einschränkung gilt bis zum 30. September. Landkreis Lüneburg : Neben einem Wasserentnahmeverbot gilt hier auch ein eingeschränktes Bewässerungsverbot. Ab einer Temperatur von 28 Grad Celsius ist die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen nicht gestattet. Landkreis Stade : Bis auf Weiteres darf kein Trinkwasser für die Beregnung und Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen genutzt werden. Zudem dürfen Pools und Schwimmbecken nicht mit Trinkwasser gefüllt und Autos damit nicht gewaschen werden. Verstöße werden mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern geahndet. Andere Regionen und Landkreise in Niedersachsen, darunter Braunschweig , die Landkreise Diepholz , Emsland , Helmstedt, Heidekreis , Nienburg/Weser, Osnabrück und Verden rufen aktuell nur zum Wassersparen auf. Eine Orientierung bietet etwa die Karte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Hier können Bürger erkennen, wo die Grundwasserpegel bereits sehr niedrig sind und entsprechende Maßnahmen seitens der Kommunen ergriffen werden könnten. Nachgefragt: In diesen Städten und Regionen droht Wasserknappheit Rheinland-Pfalz Die Stadt Mainz hat ein Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen erlassen. Dieses schließt ausdrücklich die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen ein. Die Regelung gilt seit dem 27. Juni. Saarland Aktuell hat noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Sachsen Chemnitz , Landkreis Leipzig , Landkreis Mittelsachsen: In den Regionen ist es verboten, Wasser aus Oberflächengewässern etwa mit Pumpen und Schläuchen für den Eigenbedarf zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Dresden : Die Wasserentnahme ist bis zum 15. Oktober verboten. Darüber hinaus empfehlen die Behörden, Rasenflächen nicht mehr mit Trinkwasser oder Grundwasser zu bewässern. Hierfür soll Regenwasser genutzt werden. Landkreise Leipzig, Meißen, Nordsachsen, Vogtlandkreis: In den Kreisen gilt ein Wasserentnahmeverbot bis zum 15. Oktober. Hier ist es ebenfalls verboten, Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen abzupumpen, auch für den Eigenbedarf. Gestattet ist hingegen das Schöpfen mit einem Handgefäß. Sachsen-Anhalt In mehreren Landkreisen wie Anhalt-Bitterfeld, Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Salzlandkreis und Jerichower Land bestehen Einschränkungen bei der Wasserentnahme. Das heißt, dass Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen nicht mit technischen Hilfsmitteln wie etwa Pumpen und Schläuchen entnommen werden darf. Auch aus Brunnen darf zwischen 10 und 18 Uhr kein Wasser entnommen werden. Die Verbote gelten zunächst bis zum 30. September. Saalekreis : Die Wasserentnahme sowie die Bewässerung sind bis auf Weiteres nicht mehr gestattet. Auch dürfen öffentliche und private Grünflächen und Sportanlagen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr nicht mehr mit Wasser aus Brunnen – einschließlich privater Gartenbrunnen – bewässert werden. Schleswig-Holstein Aktuell hat noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Thüringen Im Saale-Orla-Kreis ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen zur Gartenbewässerung sowie zum Befüllen von Pools weitgehend verboten. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und Ilm-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot für die Entnahme von Wasser mit Pumpen, Schläuchen oder sonstigen Saug- und Schöpfvorrichtungen. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für die Saale. Die Benutzung von Handgefäßen zum Schöpfen, wie Eimern oder Gießkannen, ist weiterhin erlaubt. Der Landkreis Altenburger Land untersagt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen. Ebenfalls untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen. Rasenflächen dürfen nur zwischen 20 und 6 Uhr bewässert werden. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld Wer gegen die Verbote verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Region können diese bis zu 100.000 Euro betragen.
