Wasserentnahme-Verbot ausgeweitet: Diese Landkreise sind jetzt betroffen
Zahlreiche Kommunen haben ihren Anwohnern inzwischen untersagt, Wasser aus dem eigenen Brunnen zu fördern, den Garten mit Leitungswasser zu bewässern oder ihr Auto zu waschen. Ein Überblick, was wo gilt. Durch den ausbleibenden, flächendeckenden Landregen und die konstant hohen Temperaturen sind die Böden in Deutschland ausgetrocknet. Pflanzen und Tiere leiden, Pegelstände von Flüssen und Seen sinken in kritische Bereiche. Aus diesem Grund haben zahlreiche Kommunen ein Wasserentnahme- und sogar ein Bewässerungsverbot ausgesprochen. Da kein einheitliches, bundesweites Verbot existiert , treffen die Landkreise und Städte per Allgemeinverfügung die Entscheidung. Dabei orientieren sie sich unter anderem an den Pegelständen und der Wetterlage. Das heißt, dass sich jeder Anwohner selbst informieren muss, was aktuell für sein Wohngebiet gilt. Und die Zahl der betroffenen Gebiete wächst: Inzwischen ist fast jeder zweite Landkreis in Deutschland von Grundwasserstress betroffen. Die anhaltende Trockenheit und Hitze im Sommer 2026 haben die Situation weiter verschärft, weshalb immer mehr Kommunen zu restriktiven Maßnahmen greifen. So haben bereits über 80 Landkreise, Städte und Wasserversorger entweder Wasserentnahmeverbote verhängt, Bewässerungsauflagen erlassen oder die Bevölkerung zum Wassersparen aufgerufen. Anhaltende Trockenheit: Die Waldbrandgefahr ist hoch Das umfasst ein Wasserentnahmeverbot Ein Wasserentnahmeverbot umfasst in der Regel: die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln, die Bewässerung von Gärten, Grünflächen und Sportanlagen während der heißesten Tageszeiten, das Befüllen von Pools, sowie teilweise die Nutzung von Wasser aus Gartenbrunnen. Oft sind die Einschränkungen oder Verbote zeitlich begrenzt, beispielsweise tagsüber von 10 bis 18 Uhr oder von 8 bis 19 Uhr. Wer etwa gegen das Gartenbewässerungsverbot verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das ist weiterhin erlaubt Von dem Bewässerungsverbot ausgenommen sind unter anderem Bäume, einzelne Beete sowie die Verwendung besonders effizienter Beregnungssysteme wie Tropf- und Tröpfchenbewässerung – sofern das Wasser unmittelbar im Wurzelbereich ausgebracht wird. Einige Kommunen schränken allerdings auch letztere Bewässerungsformen in den Mittagsstunden ein, um die Verdunstung zu verringern. Das Tränken von Vieh bleibt vielerorts weiterhin gestattet. Die Bewässerung aus der Regentonne mit der Gießkanne ist weiterhin auch während der Mittagszeit erlaubt. Wo aktuell Verbote gelten Je nach Region unterscheiden sich die Regelungen zur Wasserentnahme sowie Gartenbewässerung deutlich. Hier ein Überblick über betroffene Gebiete (Stand August 2026): Baden-Württemberg Landkreis Biberach, Bodenseekreis, Rottweil und Ravensburg : Die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist verboten – etwa zur Bewässerung von Gärten oder Feldern. In Biberach gilt das Verbot zunächst bis Ende August. Landkreis Tuttlingen , Landkreis Böblingen, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollernalbkreis, Landkreis Esslingen : Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben mehrere Landkreise umfassende Wasserentnahmebeschränkungen verhängt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. In den Gebieten ist das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Land- und die Forstwirtschaft untersagt. Verstöße werden teilweise mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft. Landkreis Konstanz : Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen ist bis zum 31. August nicht gestattet. Ausgenommen von dem Verbot sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Eine Verlängerung des Verbots ist möglich. Landkreis Sigmaringen: Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sigmaringen hat die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bis zum 30. September untersagt. Von dem Verbot ausgenommen ist die Wasserentnahme aus Baggerseen. Auch Tränken von Vieh dürfen weiterhin mit Wasser gefüllt werden. Landkreis Reutlingen: Das Landratsamt Reutlingen untersagt die Wasserentnahme aus vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt voraussichtlich bis zum 15. September. Ausgenommen von der Regel ist die Wasserentnahme für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und dem Kesselbach, erklärt die Behörde. Landkreis Waldshut: In Teilen des Landkreises Waldshut darf kein Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Kanälen sowie aus Seen entnommen werden. Von dem Verbot ausgenommen ist die Entnahme aus dem Rhein. Konkret von dem Wasserentnahmeverbot betroffen sind die Gemeinden Hauensteiner Alb bei St. Blasien, Wutach bei Oberlauchringen und Kotbach bei Oberlauchringen. Die Gemeinde im Wutachtal könnte folgen. Landkreis Lörrach : Aufgrund der niedrigen Pegelstände in Bächen, Flüssen und Seen darf im gesamten Landkreis Lörrach kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Ausgenommen vom Verbot ist der Rhein. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 17. September, kann je nach Wetterlage allerdings verlängert werden. Stuttgart: In der Landeshauptstadt gilt seit 26. Juni ein vollständiges Wasserentnahmeverbot: Für private Zwecke darf kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft werden. Das Verbot gilt bis zum 31. August, kann aber verlängert werden. Der Landkreis Karlsruhe bittet seine Bewohner, kein Wasser aus den Fließgewässern zu entnehmen. Auch das Wasserschöpfen zum Beispiel mit Gießkannen, soll eingestellt werden. Darüber hinaus ist das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe verboten. Darüber hinaus gelten Beschränkungen für: Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg im Breisgau, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, Rastatt, Calw, Tübingen, Alb-Donau-Kreis, Heilbronn , Göppingen, Ostalbkreis, Heidenheim, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Main-Tauber-Kreis. Auch in anderen Landkreisen greift bereits ein Wasserentnahmeverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es auch für Sie gilt. Für die Landkreise Pforzheim , Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg Stadt, Mannheim liegen keine Meldungen vor. Bayern Landkreis Passau: Die Wasserentnahme aus sämtlichen stehenden oder fließenden Gewässern ist zunächst bis zum 31. August untersagt. Das gilt sowohl für normalerweise erlaubnisfreie Wasserentnahmen (zum Beispiel für den Gemeingebrauch oder den Anliegergebrauch), als auch für Entnahmen mit wasserrechtlicher Genehmigung. Der Landkreis führt verstärkt Kontrollen durch. Landkreis Kitzingen: Die Wasserentnahme aus mittelgroßen Fließgewässern (unter anderem Volkach, Schwarzach, Breitbach) und aus kleinen Bächen, Gräben und anderen oberirdischen Gewässern ist bis zum 31. August vorübergehend verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Wasserentnahme aus dem Main bleibt vorerst gestattet. In einigen Landkreisen gilt ein Wasserentnahmeverbot. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob es auch für Sie gilt. Zahlreiche Kommunen haben ihre Bevölkerung dazu aufgerufen, den Trinkwasserverbrauch freiwillig einzuschränken. Darunter Kaufbeuren, Mindelheim, Saale an der Donau, Bad Staffelstein. Berlin Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Brandenburg Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sowie Potsdam schränken die Wasserentnahme ein. Wasser darf jetzt nicht mehr aus oberirdischen Gewässern – also Flüssen, Bächen und Seen – zur Bewässerung genutzt werden. Zudem ist die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen mit Wasser aus privaten Brunnen zwischen 8 und 20 Uhr – in Potsdam zwischen 10 und 21 Uhr – verboten. Das Verbot gilt im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis zum 30. September und in Potsdam bis zum 1. Oktober. Landkreis Havelland, Brandenburg an der Havel: Bis zum 30. September darf kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Auch die Nutzung des Grundwassers ist eingeschränkt. Demnach dürfen Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser und öffentlichen Trinkwassernetz nur zwischen 18 und 10 Uhr bewässert werden. Landkreis Elbe-Elster: Die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist verboten. Ein Verbotsende ist nicht angegeben. Es erfolgt eine verstärkte Kontrolle und Überwachung von Benutzungen. Bei Härtefällen kann eine Ausnahme genehmigt werden. In vielen Landkreisen gilt seit mehreren Jahren eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Darunter in Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Barnim, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland . Im Märkisch-Oderland dürfen weiterhin Kleinstmengen (<10 Liter/Tag) für den nicht gewerblichen Eigenbedarf sowie im Brandfall durch die Feuerwehr entnommen werden. Auf den Internetseiten dieser Landkreise erhalten Anwohner entsprechende Informationen. Bremen Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Hamburg Aktuell wurde noch kein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Die Behörden appellieren jedoch an die Bürger, sorgsam mit dem Wasser umzugehen. Ein Wasserentnahmeverbot ist durchaus jederzeit möglich. Hessen Die Stadt Darmstadt hat die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gilt seit dem 27. Juni. Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Verfügung erlassen, mit der die Entnahme aus Gewässern weitgehend eingeschränkt wird. Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt, sofern diese nicht explizit erlaubt worden sind. Der Vogelsbergkreis und der Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben ein allgemeines Entnahmeverbot von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen ausgesprochen. Der Wetteraukreis hat ein Wasserentnahmeverbot zwischen dem 25. Juni und 31. Oktober erlassen. Schwalm-Eder-Kreis: Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ist seit dem 9. Juli bis auf Weiteres verboten. Demnach darf kein Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Das Verbot gilt auch für Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen, erklärt der Landkreis. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen zur Erfrischung ist gestattet. Auch aus der Eder sowie der Fulda darf ab der Edermündung in Richtung Kassel weiterhin Wasser entnommen werden. Der Landkreis Herford hat die Entnahme von Wasser aus der Werre und ihrer Nebengewässer im Kreisgebiet ab der Einmündung der Aa verboten. Werra-Meißner-Kreis: Die Untere Wasserbehörde hat ein striktes Verbot zur Entnahme aus Bächen, Seen und Flüssen (ausgenommen ist die Werra) ausgesprochen. Hochtaunuskreis : In mehreren Gebieten, darunter Kronberg, Oberursel , Schmitten und Grävenwiesbach steht die sogenannte Wasserampel auf Rot. Das bedeutet, dass die Wasserversorger die Bevölkerung dazu aufrufen, Pools und Wasserspeicher nicht zu füllen, Fahrzeuge und Gebäude nicht zu reinigen und die Garten- und Rasenbewässerung vollständig einzustellen. Mecklenburg-Vorpommern Momentan hat in Mecklenburg-Vorpommern noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Arnsberg: Es gilt ein striktes Wasserentnahmeverbot für die Flüsse Ruhr, Lenne und Sieg . Das Verbot gilt voraussichtlich bis zum 30. November 2026. Es dürfen weder größere noch kleinere Mengen etwa für die Bewässerung von Privatgärten entnommen werden. Ausgenommen davon ist das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Vieh darf weiterhin mit Wasser versorgt werden. Die Stadt Köln hat die Wasserentnahme zwischen dem 18. Juni und 31. Oktober untersagt. Hier darf kein Wasser aus Bächen entnommen werden. Verstöße werden in Köln mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Städteregion Aachen, Kreis Euskirchen , Kreis Mettmann, Rheinisch-Bergischer Kreis : Bis zum 30. September ist die Wasserentnahme mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbaren Behältnissen verboten. Im Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Oberbergischen Kreis ist die Wasserentnahme aus Bächen, Seen und Flüssen mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen oder Ähnlichem verboten. Näheres dazu erfahren Sie bei Ihrer Kommune. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Münster : Die Bezirksregierung untersagt voraussichtlich bis zum Herbst die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen. Wann das Verbot genau endet, ist nicht bekannt gegeben. Remscheid : Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung verhängt, die besagt, dass aus oberirdischen Gewässern wie Bächen und Teichen im gesamten Stadtgebiet kein Wasser entnommen werden darf. Die Verfügung gilt bis einschließlich zum 31. Dezember 2028 oder bis auf Widerruf. Kreis Borken: In dem Kreisgebiet ist es nicht gestattet, sowohl größere als auch kleinere Mengen an Wasser aus der Bocholter Aa sowie den weiteren Oberflächengewässern in ihrem Einzugsgebiet zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 31. Oktober. Darüber hinaus gelten Beschränkungen via Allgemeinverfügung für: Detmold, Bonn Stadt, Düren und Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gütersloh und Kreis, Heinsberg und Kreis, Herford und Kreis, Hochsauerlandkreis, Leverkusen Stadt, Märkischer Kreis, Minden-Lübbecke-Kreis, Paderborn und Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis (Gewässer Dhünn), Kreis Siegen-Wittgenstein, Solingen Stadt, Steinfurt und Kreis, Unna und Kreis, Viersen und Kreis. Niedersachsen In der Region Hannover sowie in Hannover selbst gilt seit dem 1. Juni eine Allgemeinverfügung. Das heißt, dass an Tagen mit mindestens 27 Grad Celsius der Einsatz von Rasensprengern, Sprühberegnern und Gartenschläuchen zwischen 11 und 17 Uhr verboten ist. Auch auf Tropfbewässerung muss verzichtet werden. Betroffen sind sowohl private Gärten als auch Parks und Sportanlagen. Erlaubt ist die Gartenbewässerung mit der Gießkanne oder einem Eimer. Hunde dürfen mit dem Gartenschlauch abgeduscht werden. Pools dürfen ebenfalls weiterhin befüllt werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September 2026. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden. In der Stadt Salzgitter gilt seit 2025 eine Allgemeinverfügung, die in jedem Jahr zwischen dem 1. Mai und 30. September greift: Ab einer Temperatur von 20 Grad ist zwischen 10 und 18 Uhr die Wasserentnahme in Brunnen und Oberflächengewässern untersagt. Gifhorn : Seit 2023 gilt eine Allgemeinverfügung. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen. Laut dem Landkreis gilt das Verbot ganzjährig bis auf Widerruf. Lediglich die Bewässerung mit Wasser aus dem eigenen Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz ist gestattet. Im Landkreis Goslar ist die Wasserentnahme seit dem 1. Mai eingeschränkt. Das bedeutet, dass es von 10 bis 18 Uhr verboten ist, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie öffentliche und private Grünflächen mit Grundwasser (Brunnen) und Wasser aus Oberflächengewässern zu bewässern. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September. Landkreis Peine: Die Beregnung von öffentlichen und privaten Grundstücken ist eingeschränkt. So ist es ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius untersagt, Grünflächen in Parkanlagen und öffentliche Gärten sowie Sportanlagen zwischen 14 und 19 Uhr zu bewässern. Darüber hinaus sind die Anwohner dazu aufgerufen, zwischen 14 und 22 Uhr kein Trinkwasser für die Gartenbewässerung oder Poolbefüllung zu nutzen. Die Einschränkung gilt bis zum 30. September. Landkreis Lüneburg : Neben einem Wasserentnahmeverbot gilt hier auch ein eingeschränktes Bewässerungsverbot. Ab einer Temperatur von 28 Grad Celsius ist die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen nicht gestattet. Landkreis Lüchow-Dannenberg: Bis auf Weiteres ist das Beregnen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen 12 und 18 Uhr untersagt, wenn die Temperaturen über 25 Grad Celsius liegen. Pools mit mehr als 500 Litern Fassungsvermögen dürfen nicht befüllt werden. Landkreis Stade : Bis auf Weiteres darf kein Trinkwasser für die Beregnung und Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen genutzt werden. Zudem dürfen Pools und Schwimmbecken nicht mit Trinkwasser gefüllt und Autos damit nicht gewaschen werden. Verstöße werden mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern geahndet. Wolfenbüttel : Die Wasserentnahme ist bis zum 30. September ist eingeschränkt. Bis dahin darf aus Oberflächengewässern kein Wasser entnommen werden, um Flächen und Pflanzen zu bewässern. Zudem ist es untersagt, Grünflächen, Ackerflächen und Sportanlagen zwischen 10 und 18 Uhr zu bewässern. Göttingen (Stadt und Landkreis): Die Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Bächen ist bis Ende September verboten. In Göttingen dürfen Garten- und Grünflächen zwischen 10 und 19 Uhr nicht mit Grundwasser bewässert werden. Braunschweig : Der Einsatz von Beregnungskanonen und Rasensprengern ist täglich in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr untersagt. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen, Emsbüren: Die Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserversorgung ist bis auf Weiteres untersagt. Das bedeutet, dass unter anderem Pools nicht befüllt und Rasenflächen nicht bewässert werden dürfen. Ausnahme: Das Bewässern von Gärten, Kleingärten, Grünflächen, Parkanlagen und einzelnen Pflanzen (außer Rasen) bleibt gestattet. Osnabrück (Stadt und Landkreis) : Das Rasensprengen ist ab dem 14. August verboten. Darüber hinaus ist ab dann das Bewässern von Gärten und Rasenflächen zwischen 12 und 18 Uhr nicht gestattet. Pools sollen nicht befüllt und Wasser aus Brunnen soll nicht entnommen werden. Andere Regionen und Landkreise in Niedersachsen, darunter die Landkreise Diepholz , Emsland , Helmstedt, Harburg, Heidekreis , Nienburg/Weser und Verden rufen aktuell nur zum Wassersparen auf. Eine Orientierung bietet etwa die Karte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Hier können Bürger erkennen, wo die Grundwasserpegel bereits sehr niedrig sind und entsprechende Maßnahmen seitens der Kommunen ergriffen werden könnten. Nachgefragt: In diesen Städten und Regionen droht Wasserknappheit Rheinland-Pfalz Die Stadt Mainz hat ein Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen erlassen. Dieses schließt ausdrücklich die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen ein. Die Regelung gilt seit dem 27. Juni. Landkreis Mainz-Bingen: Bis zum 30. September gilt ein vollständiges Entnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Auch mit Handschöpfgeräten wie Eimern und Gießkannen darf kein Wasser entnommen werden. Rhein-Lahn-Kreis: Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist bis auf Weiteres untersagt. Landkreis Trier-Saarburg: Bis voraussichtlich zum 15. September gilt ein Entnahmeverbot für alle oberirdischen Gewässer. Landkreis Mayen-Koblenz: Die Behörde appelliert an die Bewohner, kein Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen, um das Ökosystem nicht weiter zu belasten Der Rhein - Hunsrück - Kreis hat die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Saarland Aktuell hat noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Sachsen Chemnitz , Landkreis Leipzig , Landkreis Mittelsachsen: In den Regionen ist es verboten, Wasser aus Oberflächengewässern etwa mit Pumpen und Schläuchen für den Eigenbedarf zu entnehmen. Das Verbot gilt bis zum 30. September. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bis zum 30. September ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern, etwa mit Pumpen, Schläuchen oder auch Handgefäßen, für den Eigenbedarf untersagt. Darüber hinaus ist die Wasserentnahme aus den Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung zur Bewässerung in der Zeit von 9 bis 19 Uhr untersagt. Auch aus Hausbrunnen darf zwischen 9 und 19 Uhr kein Wasser entnommen werden. Dresden : Die Wasserentnahme ist bis zum 31. Oktober verboten. Darüber hinaus empfehlen die Behörden, Rasenflächen nicht mehr mit Trinkwasser oder Grundwasser zu bewässern. Hierfür soll Regenwasser genutzt werden. Landkreise Meißen, Zwickau, Nordsachsen, Vogtlandkreis, Erzgebirgkreis: In den Kreisen gilt ein Wasserentnahmeverbot bis zum 31. Oktober. Hier ist es ebenfalls verboten, Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen abzupumpen, auch für den Eigenbedarf. Gestattet ist hingegen das Schöpfen mit einem Handgefäß. Landkreis Görlitz, Landkreis Bautzen: Ein Wasserentnahmeverbot gilt dauerhaft bis auf Widerruf. Sachsen-Anhalt In mehreren Landkreisen wie Anhalt-Bitterfeld, Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Salzlandkreis und Jerichower Land bestehen Einschränkungen bei der Wasserentnahme. Das heißt, dass Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen nicht mit technischen Hilfsmitteln wie etwa Pumpen und Schläuchen entnommen werden darf. Auch aus Brunnen darf zwischen 10 und 18 Uhr kein Wasser entnommen werden. Die Verbote gelten zunächst bis zum 30. September. Saalekreis : Die Wasserentnahme sowie die Bewässerung sind bis auf Weiteres nicht mehr gestattet. Auch dürfen öffentliche und private Grünflächen und Sportanlagen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr nicht mehr mit Wasser aus Brunnen – einschließlich privater Gartenbrunnen – bewässert werden. Schleswig-Holstein Aktuell hat noch kein Landkreis ein Wasserentnahmeverbot ausgesprochen. Es ist jedoch durchaus jederzeit möglich. Thüringen Im Saale-Orla-Kreis ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen zur Gartenbewässerung sowie zum Befüllen von Pools weitgehend verboten. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Ilm-Kreis gilt ein Wasserentnahmeverbot für die Entnahme von Wasser mit Pumpen, Schläuchen oder sonstigen Saug- und Schöpfvorrichtungen. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für die Saale. Die Benutzung von Handgefäßen zum Schöpfen, wie Eimern oder Gießkannen, ist weiterhin erlaubt. Der Landkreis Altenburger Land untersagt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen. Ebenfalls untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen. Rasenflächen dürfen nur zwischen 20 und 6 Uhr bewässert werden. In den Regionen Erfurt, Gera, Suhl und dem Landkreis Sonneberg gilt eine langjährige Allgemeinverfügung. Dort ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert empfindliche Strafen. Abhängig von der Region können die Bußgelder auf bis zu 100.000 Euro ansteigen.
