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Zu schnell in der 30er-Zone: Diese Details entscheiden über die Strafe

Deutlich zu schnell, trotzdem kein Vorsatz: Ein Gericht fällt ein überraschendes Urteil zur Überschreitung eines Tempolimits. Mit 46 km/h durch eine 30er-Zone: Das sind rein rechnerisch 16 km/h, also 53 Prozent zu schnell. Wer öfter in Städten unterwegs ist und auf gut ausgebauten Hauptstraßen mit Tempolimits unterwegs ist, weiß: Im Alltag kommt solch eine Überschreitung nicht selten vor. Aber ist das immer automatisch Vorsatz – oder doch Fahrlässigkeit? Darüber müsste kürzlich ein Gericht im Fall einer Autofahrerin entscheiden. In jenem Fall war das zugelassene Tempo sogar dreimal konkret ausgeschildert, doch das Amtsgericht Landstuhl (Az.: 2 OWi 4211 Js 8201/25) entschied: Bei einer sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzung lässt die relative Überschreitung um 40 Prozent oder mehr allein nicht zwingend auf Vorsatz schließen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im ersten Schritt war die zuständige Verwaltungsbehörde von einem vorsätzlichen Verstoß ausgegangen: Eine solch deutliche relative Überschreitung deute schließlich auf eine regelmäßige, bewusste Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung hin. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Fahrerin nicht näher zum Tatvorwurf eingelassen und auch nicht geltend gemacht hatte, die Verkehrszeichen übersehen zu haben. Allerdings legte sie Einspruch ein, und die Sache ging vor Gericht. Mehrere Indizien müssen auf Vorsatz hindeuten Doch das Amtsgericht Landstuhl sah in der Geschwindigkeitsüberschreitung allein noch keinen hinreichenden Beweis für vorsätzliches Handeln. Zwar könne bei einer Überschreitung um 40 Prozent oder mehr ein Indiz für Vorsatz vorliegen – dies gelte jedoch nicht unbegrenzt, insbesondere nicht bei sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie 30 km/h. Um Vorsatz erkennen zu lassen, müssten weitere Indizien vorliegen, etwa ein besonders hohes absolutes Tempo. Diese lagen in dem Fall nicht vor – außerhalb von Tempo-30-Zonen gilt innerorts schließlich ein Tempolimit von 50 km/h, diese Geschwindigkeit wurde nicht überschritten. Und was ist mit den drei Tempo-30-Schildern? Auch sie belegten laut Gericht nicht zwingend, dass die Fahrerin sich der konkreten Überschreitung bewusst war. Vereinfacht ausgedrückt: Man kann sich bewusst sein, dass nur Tempo 30 erlaubt ist, aber eben nicht, dass man tatsächlich schneller fährt. Die Betroffene wurde dementsprechend lediglich wegen fahrlässigen Verhaltens zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt. Bei Vorsatz würde laut DAV in der Regel die doppelte Summe angesetzt, also 140 Euro. Zu schnell in der Tempo-30-Zone: Bußgelder und Punkte Eine Geschwindigkeitsübertretung in der 30er-Zone kann zwischen 30 und 800 Euro kosten. Es hängt davon ab, wie schnell Sie gefahren sind. Mit unserer folgenden Auflistung erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten auf Sie zukommen können und ob Ihnen ein Punkt oder Fahrverbot droht: 10 km/h zu schnell: 30 € 11–15 km/h zu schnell: 50 € 16–20 km/h zu schnell: 70 € 21–25 km/h zu schnell: 115 € | 1 Punkt 26–30 km/h: 180 € | 1 Punkt | 1 Monat Fahrverbot, wenn es die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerhalb von einem Jahr war 31–40 km/h: 260 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot 41–50 km/h: 400 € | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot 51–60 km/h: 560 € | 2 Punkte | 2 Monate Fahrverbot 61–70 km/h: 700 € | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h: 800 € | 2 Punkte | 3 Monate Fahrverbot Wenn Sie noch in der Probezeit sind und die Geschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten haben, kommen neben der Geldstrafe noch weitere Unannehmlichkeiten wie die Verlängerung der Probezeit oder ein Aufbauseminar hinzu.