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Stromrabatt fürs E-Auto: Viele Anbieter geben Rabatt nicht weiter

Besitzer einer Wärmepumpe, einer Wallbox oder eines Batteriespeichers haben Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Doch nicht jeder Stromanbieter gewährt diese auch, wie aktuelle Daten zeigen. Rund 1,7 Millionen Haushalte könnten ihre Stromrechnung senken, ohne ihren Verbrauch zu ändern. Möglich ist das durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der hier enthaltene § 14a sieht vor, dass der Netzbetreiber für den Anschluss unter anderem einer neuen Wärmepumpe oder Wallbox einen Rabatt auf die Netzentgelte gewährt – im Gegenzug darf er die Stromzufuhr der Anlagen vorübergehend drosseln. Das Problem: Stromanbieter sind nicht dazu verpflichtet, die Entgeltreduzierung an ihre Kunden weiterzugeben. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf Nachfrage von "Finanztip" bestätigt. Das Finanzportal hat daher nachgeforscht und herausgefunden, dass viele Stromanbieter diese Reduzierung tatsächlich nicht an ihre Kunden weitergeben. Drei Rabattmodule für Verbraucher Für den Anschluss einer neuen Wärmepumpe , Wallbox , Klimaanlage oder eines Stromspeichers mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung sieht das EnWG drei verschiedene Rabattvarianten (Module) vor: Das Netzentgelt für eine neue Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder einen Stromspeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung kann auf drei verschiedene Arten reduziert werden: Modul 1 nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) besagt, dass Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher unter bestimmten Umständen zu einem festen Betrag pauschal reduziert werden müssen. Modul 2 schreibt einen prozentualen Rabatt der Netzentgelte vor (60 Prozent). Modul 3 betrifft zeitvariable, tageszeitabhängige Netzentgelttarife mit drei Tarifstufen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Module 1 und 2 gelten seit Januar 2024, Modul 3 seit April 2025. Mehrkosten : Das kritisieren Verbraucherschützer an Wärmepumpenstromtarifen Modul 2: Grundpreis entfällt Laut "Finanztip" ist für Haushalte mit hohem Wärmepumpenverbrauch oder mehreren steuerbaren Geräten Modul 2 finanziell am attraktivsten. Die Experten verdeutlichen dies anhand einer Beispielrechnung: Der Netzbetreiber verlangt 2026 einen Netzentgelt-Grundpreis von 39,70 Euro brutto im Jahr und einen Arbeitspreis von 8,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) von dem Beispielhaushalt. Mit Modul 2 fällt der Grundpreis komplett weg, der Arbeitspreis sinkt auf 3,55 Cent/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh spart der Haushalt 306,10 Euro im Jahr. Die Rechnung erhöht sich hingegen um die Kosten für den Smart Meter und die Steuerungseinheit. Sie betragen insgesamt 80 bis 100 Euro/Jahr. Der Haken: 12 der 20 untersuchten Anbieter geben den Netzentgeltrabatt nur über Spezialtarife weiter – also über einen Wärmepumpen-, Auto- oder Ladestromtarif. Dabei handelt es sich laut "Finanztip" um Badenova, EnBW, Entega, Montana, MVV Energie, Naturstrom, NEW, Pfalzwerke/123energie, Rheinenergie, Sachsenenergie, die Stadtwerke München und Vattenfall. In diesen Tarifen ist das reduzierte Netzentgelt zwar schon eingepreist. Nur: Spezialtarife können unter dem Strich teurer sein als ein normaler Haushaltsstromtarif . Besonders bei Auto- und Ladestromtarifen lohnt sich der Blick aufs Kleingedruckte. Knapp ein Drittel (7 von 20) geben den Rabatt aus Modul 2 nach eigenen Angaben in allen Tarifen weiter, also auch bei einem Haushaltsstromtarif. Zu den Anbietern zählen E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, N-Ergie und Octopus Energy. Wie der Versorger TEAG die Rabatte durch Modul 2 handhabt, ist nicht bekannt. Er antwortete nicht auf die Anfrage. Experten warnen: Dynamischer Stromtarif ist besonders riskant Modul 1 und 3: Vor- und Nachteile Alternativ können Haushalte Modul 1 und den darin gewährten Pauschalrabatt nutzen. Diesen gewähren laut "Finanztip" fast alle der 20 befragten Anbieter automatisch über den normalen Haushaltsstromtarif. Ohne zweiten Zähler können die betroffenen Haushalte zwischen 108 und 196 Euro brutto im Jahr sparen. Wichtig hierbei ist, dass das Verbrauchsgerät beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und Modul 1 dort hinterlegt ist. Für E-Auto-Besitzer mit eigener Wallbox kann sich Modul 3 mit den zeitvariablen Netzentgelten lohnen. Voraussetzung ist, dass das Auto überwiegend nachts geladen wird, ein Smart Meter vorhanden ist und der entsprechende Tarif verfügbar ist – etwa bei E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, Octopus und Rheinenergie. Bundesnetzagentur droht Betreibern mit Zwangsgeld Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte vor einigen Monaten festgestellt, dass viele Netzbetreiber die Vorgaben aus der Festlegung zu Netzentgelten für steuerbare Anschlüsse und Verbrauchseinrichtungen nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben, erklärt die Behörde. Die BNetzA hat infolgedessen zwei Netzbetreibern mit Zwangsgeldern gedroht. Methodik Für die Untersuchung hat "Finanztip" im August insgesamt 20 große Stromanbieter angeschrieben und gefragt, ob und in welchen Tarifen sie die Netzentgeltreduzierungen nach Paragraf 14a EnWG an ihre Kunden weitergeben. Die Auswertung stützt sich auf die Selbstauskünfte der Unternehmen – sie wurde nicht anhand von Rechnungen oder Tarifunterlagen gegengeprüft. Für die Beispielrechnung zu Modul 2 hat "Finanztip" die für 2026 gültigen Netzentgelte des Berliner Stromnetzbetreibers herangezogen: 39,70 Euro Grundpreis brutto im Jahr und 8,88 Cent/kWh Arbeitspreis. Mit Modul 2 entfällt der Grundpreis, der Arbeitspreis sinkt auf 3,55 Cent/kWh.