Heilbronner Raser muss vor Abschiebung halbe Haft absitzen
Der sogenannte Wollhaus-Raser muss das Land verlassen. Er darf gegen seinen Willen abgeschoben werden, weil er laut Urteil eine Gefahr bleibt. Zuvor aber muss er noch weitere Monate Haft absitzen. Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser muss noch mehrere Monate Haft absitzen, bevor er abgeschoben wird. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zuletzt zwar den letzten Versuch des 24-Jährigen abgeschmettert, einer Ausweisung zu entgehen. Allerdings muss der verurteilte Fahrer nach einer Verwaltungsvorschrift mindestens die Hälfte seiner Haftstrafe absitzen. Im Falle des Wollhaus-Rasers wäre das bis 17. August 2027. "Eine Abschiebung vor dem 17. August ist daher zurzeit nicht absehbar", sagte die für den Vollzug zuständige Direktorin des Amtsgerichts Adelsheim. Sie betonte aber auch: "Das heißt, dass ich ab diesem Zeitpunkt von der weiteren Vollstreckung der Jugendstrafe zugunsten einer Abschiebung absehen werde." Heimtücke als Mordmerkmal Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt in der Wollhausstraße bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Das Landgericht verurteilte den Mann ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen habe rechnen können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet. Es gibt auch Rennen mit nur einem Auto Gegen diese Entscheidung hatte der Mann einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt, die der VGH zuletzt abgelehnt hat. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 11 S 1326/26 ). Der Mann wird zudem nicht nur abgeschoben. Das Regierungspräsidium Stuttgart verhängte auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das für acht Jahre nach Verlassen Deutschlands gilt und auch den Schengen-Raum mit seinen 29 Mitgliedsstaaten einschließt. Durch Rückkehr gehen sämtliche Rechte verloren Auch nach Ablauf dieser Frist könne der Mann nicht einfach wieder in Deutschland einreisen und dort leben wie vor seiner Verurteilung, erklärte Christoph Wingerter, Fachanwalt für Ausländerrecht in Heilbronn, der "Heilbronner Stimme". Als in Deutschland geborener und hier aufgewachsener Türke gelte er zwar als "faktischer Inländer". Er verliere aber sämtliche Rechte und benötige ein Visum. "So als ob er nie in Deutschland gelebt hätte", sagte Wingerter der Zeitung. In der Türkei werde der Straftäter zwar nicht inhaftiert, er werde aber sehr wahrscheinlich zum Wehrdienst beim türkischen Militär eingezogen, vermutete Wingerter. Die Abschiebung für in Deutschland geborene und aufgewachsene Betroffene könne manchmal schlimmer sein als das Absitzen der verhängten Strafe selbst, sagte er der "Heilbronner Stimme". Es gebe Fälle, in denen verurteilte und ausgewiesene türkische Mandanten zurück nach Deutschland gekommen seien, weil sie lieber hier ihre Reststrafe absitzen wollten, als in der Türkei zu leben.
