Bremen führt neue Parkregeln ein – das ändert sich für Autofahrer
Ab November gelten in einem Bremer Stadtteil neue Regeln für Autofahrer. Wer dort weiter ohne Einschränkung parken will, muss rechtzeitig handeln. Wer sein Auto in Neustadt-West abstellt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Die Stadt ordnet das Parken in dem Quartier derzeit neu. Bis Ende Oktober sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, ab November folgt das Bewohnerparken. Das teilte das Bremer Mobilitätsresort am Montag mit. Seit Mitte Juli lässt die Stadt dafür neue Markierungen auf die Fahrbahn bringen und Verkehrszeichen aufstellen. Sie sollen künftig eindeutig zeigen, wo Autos abgestellt werden dürfen. Neustadt-West ist das Pilotgebiet für das Bremer Konzept "Parken in Quartieren", mit dem unter anderem die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit verbessert werden sollen. Drei neue Bewohnerparkzonen entstehen Zum Start des Bewohnerparkens wird Neustadt-West in drei neue Zonen aufgeteilt. Die Zone 21C Neustadtswall umfasst das Gebiet zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Osterstraße, Westerstraße, Großer Sortilienstraße, B6 und Neustadtscontrescarpe beziehungsweise Am Hohentorsplatz. Die Zone 21D Hohentor liegt zwischen Neuenlander Straße, Langemarckstraße, Neustadtscontrescarpe beziehungsweise Am Hohentorsplatz und der B6. Die Zone 21E Delmestraße erstreckt sich zwischen Neuenlander Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Neustadtscontrescarpe und Langemarckstraße. In allen drei Gebieten gilt das Bewohnerparken rund um die Uhr. Anwohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis können ihr Auto in der jeweils eigenen Zone zeitlich unbegrenzt abstellen. Eine genaue Übersicht der berechtigten Straßen und Adressen veröffentlicht das Amt für Straßen und Verkehr (ASV). Bremer können Parkausweise bereits beantragen Die Bewohnerparkausweise können bereits seit dem 1. August beim ASV beantragt werden. Die Behörde rät dazu, vollständige Anträge frühzeitig einzureichen, da wegen der erwarteten hohen Zahl die Bearbeitung einige Zeit dauern könne. Auch Besuchertickets für private Gäste sind erhältlich. Für Gewerbetreibende mit Firmensitz im Gebiet sowie für Handwerksbetriebe, soziale Dienste und vergleichbare Dienstleister gibt es Ausnahmegenehmigungen. Parken ohne Bewohnerausweis wird kostenpflichtig Wer keinen Bewohnerparkausweis besitzt, kann künftig zeitlich begrenzt gegen Gebühr parken – entweder mit einem Parkschein vom Automaten oder über eine Park-App. Die Automaten werden im Oktober aufgestellt und gehen mit dem Bewohnerparken im November in Betrieb. Bis dahin bleibt das rechtlich zulässige Parken kostenfrei. Die neu markierte Parkordnung kontrolliert das Ordnungsamt jedoch bereits schrittweise, sobald Beschilderung und Markierungen in einer Straße fertiggestellt sind. Mit Beginn des Bewohnerparkens werden zusätzlich Parkscheine und Parkberechtigungen kontrolliert. Bei Verstößen drohen Verwarn- oder Bußgelder, in bestimmten Fällen können Fahrzeuge auch kostenpflichtig abgeschleppt werden.
