Fehlermeldung

Deprecated function: Array and string offset access syntax with curly braces is deprecated in include_once() (line 20 of /mnt/web715/a0/94/5496894/htdocs/automotivemedia-cms/includes/file.phar.inc).

Dresden: Transporter rast mit über 50 km/h durch Fußgängerzone in Altstadt

Ein 50-Jähriger soll im Mai mit einem Transporter über die gesperrte Augustusbrücke und durch die Fußgängerzone am Neumarkt gerast sein. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Mann nun angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 50-jährigen Deutschen erhoben. Sie wirft ihm vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Der Fall kommt vor die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden. Der Vorwurf: Am 25. Mai 2026 sei der Mann gegen 10 Uhr mit einem Transporter über die Augustusbrücke gefahren – mit etwa 70 km/h. Die Brücke ist für Autos komplett gesperrt. Zuvor habe er das Residenzschloss umrundet und sei durch das Georgentor in die Schlossstraße eingebogen. Von dort sei er über Fußwege in Richtung Neumarkt gefahren. Ein entgegenkommender Bus habe dabei abrupt bremsen müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Mehr als 50 km/h in der Fußgängerzone In der Fußgängerzone am Neumarkt sei der 50-Jährige dann mit mehr als 50 km/h in Richtung Martin-Luther-Denkmal gefahren. Eine Familie habe zurückweichen müssen. Anschließend habe er seine Fahrt bis zum Terrassenufer fortgesetzt – ohne abzubremsen. Dort habe er einen Passanten mit seinem Kind im Rollstuhl gefährdet. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Zu den Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert. Mann seit Juni in Psychiatrie untergebracht Laut Staatsanwaltschaft gibt es deutliche Anhaltspunkte dafür, dass der Mann an einer schweren psychischen Erkrankung leide und bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden erließ am 18. Juni 2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Unterbringungsbefehl. Die Polizei nahm den Mann am 19. Juni fest. Seitdem ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Landgericht Dresden entscheidet nun, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.