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Hetzjagd mit sieben Autos – Urteil gegen 28-Jährigen?

Eine Verfolgung mit sieben Autos, tumultartige Szenen und ein schwer verletzter Mann: In dem ungewöhnlichen Fall sitzt ein 28-Jähriger auf der Anklagebank. Gibt es heute ein Urteil in Münster? Der Prozess gegen einen 28-Jährigen um eine Hetzjagd mit mehreren Beteiligten in sieben Autos gegen einen einzelnen Mann ist in die Schlussphase gegangen. Ob noch heute die Plädoyers gehalten werden und das Landgericht Münster ein Urteil verkündet, war zunächst ungewiss. Es seien noch Beweisanträge gestellt worden, die Verhandlung laufe, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittag auf Anfrage. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses Mitte August durch seinen Anwalt alle Vorwürfe abgestritten. Laut Anklage soll er im März 2021 sein damals 32 Jahre altes Opfer mit einem Auto auf einem Acker bei Rheine angefahren und schwer verletzt haben. Er habe den Mann zurückgelassen, ohne sich zu kümmern. Der Schwerverletzte überlebte den Angaben zufolge nur, weil ein unbeteiligter Zeuge Rettungskräfte auf ihn aufmerksam gemacht hatte. Der Angeklagte habe den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen, schilderte die Staatsanwaltschaft bei Anklageverlesung. Mögliches Motiv: Bedrohung von zwei Frauen zuvor? Auslöser für den Angriff soll die Bedrohung von zwei Frauen gewesen sein. Der später attackierte 32-Jährige soll die Ex-Frau des Angeklagten und deren Schwester angegangen haben – Details sind nicht bekannt. Daraufhin sollen sich 15 Männer aus der Familie der Frauen zusammengeschlossen haben, um den Mann zur Rede zu stellen. Es folgte laut Anklage eine Verfolgungsjagd mit sieben Autos, beginnend in Hörstel (Kreis Steinfurt), wo der 32-Jährige wohnte. Der Bedrängte floh in seinem Auto, nach einer kilometerweiten Hetzjagd kam es zum Tumult, bei dem sich der Verfolgte mit einem Gummihammer und einem Obstmesser zur Wehr setzte. Der Angeklagte – ein in Gelsenkirchen geborener Syrer – wurde dabei mit einem Stich an der Hüfte verletzt. Das Opfer flüchtete noch zu Fuß, wurde dann aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Angeklagten im Auto verfolgt, angefahren, mit dem Wagen am Unterschenkel getroffen und über Motorhaube und Windschutzscheibe geschleudert.