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Auto-Leasing: Diese Laufzeit lohnt sich am meisten

Beim Leasing entscheidet nicht nur die Monatsrate über die tatsächlichen Kosten. Welche Laufzeit sich wirklich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Monatsrate sieht gut aus, das Auto passt, die Laufzeit scheint überschaubar: Beim Leasing wirkt ein Angebot oft auf den ersten Blick klar kalkulierbar. Doch ganz so einfach ist die Rechnung nicht. Wer nur auf die monatliche Rate achtet, übersieht leicht weitere Kosten. Dazu zählen etwa Überführungskosten, Wartung, mögliche Reparaturen, Reifen, Mehrkilometer oder Nachzahlungen bei der Rückgabe. Der ADAC warnt: Nachzahlungen am Ende der Leasingzeit sind keine Seltenheit. Auch Andreas Jans, Vertriebsdirektor bei leasingmarkt.de, rät dazu, Angebote nicht allein anhand der Rate zu vergleichen: "Die Monatsrate ist das Preisschild, aber noch nicht die ganze Rechnung. Wer Angebote vergleichen will, sollte Überführung und weitere Nebenkosten auf die Laufzeit umlegen. So lässt sich besser einschätzen, was das Auto insgesamt pro Monat kostet." Welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt deshalb stark davon ab, wie lange das Auto gebraucht wird, wie gut sich die eigene Fahrleistung planen lässt und wie viel Kostenrisiko man übernehmen möchte. 12 Monate: Hohe Flexibilität Eine Laufzeit von zwölf Monaten eignet sich vor allem für Menschen, die sich nur kurz binden möchten. Das kann sinnvoll sein, wenn der eigene Mobilitätsbedarf schwer vorhersehbar ist – etwa wegen eines geplanten Umzugs, eines neuen Jobs oder veränderter familiärer Umstände. Auch wer einen Elektro- oder einen anderen Antrieb im Alltag ausprobieren möchte, kann mit einer kurzen Laufzeit Erfahrungen sammeln, ohne sich mehrere Jahre festzulegen. Der Nachteil: Einmalkosten fallen bei kurzen Verträgen stärker ins Gewicht. 1.000 Euro Überführungskosten entsprechen bei zwölf Monaten rund 83 Euro pro Monat. Bei einer Laufzeit von vier Jahren wären es nur rund 21 Euro pro Monat. Wer häufig das Auto wechselt, muss solche Kosten bei jedem neuen Vertrag erneut berücksichtigen. Für E-Autos kann außerdem die Förderfrage relevant sein. Die staatliche E-Auto-Förderung für Privatkunden kann erst ab einer Laufzeit von 36 Monaten beantragt werden. 24 Monate: Für alle, die Reparaturrisiken begrenzen wollen Zwei Jahre Leasing können ein Mittelweg für Fahrer sein, die das Auto regelmäßig wechseln und das Risiko größerer Reparaturen gering halten möchten. Bei einem neu zugelassenen Pkw steht die erste Hauptuntersuchung normalerweise noch nicht an. Häufig läuft auch die Herstellergarantie während der gesamten Leasingzeit. Das bedeutet allerdings nicht, dass in dieser Zeit keine Kosten entstehen. Eine Wartung kann trotzdem fällig werden. Wann eine Inspektion ansteht, hängt vom Modell, den Herstellervorgaben und der gefahrenen Kilometerzahl ab. Wer den Vertrag unterschreibt, sollte deshalb vorher prüfen, welche Wartungsintervalle gelten und ob ein Servicepaket enthalten ist. Wichtig ist auch die Garantie. Entscheidend sind nicht nur die Laufzeit, sondern auch Kilometergrenzen und Umfang. Manche Garantien schließen bestimmte Verschleißteile aus oder gelten nur unter bestimmten Bedingungen. 36 Monate: Der Kompromiss für viele Privatkunden Drei Jahre gelten bei vielen Leasingangeboten als gängige Laufzeit. Der Vorteil: Einmalkosten wie Überführung oder Zulassung verteilen sich auf mehr Monate als bei kurzen Verträgen. Gleichzeitig bindet man sich nicht so lange wie bei einem Vierjahresvertrag. Allerdings sollten Sie bei 36 Monaten genauer hinsehen: Läuft die Herstellergarantie nach zwei Jahren aus, ist das dritte Jahr unter Umständen nicht mehr vollständig abgesichert. Wer dieses Risiko begrenzen möchte, kann prüfen, ob eine Garantieverlängerung möglich ist und was sie kostet. Auch die Hauptuntersuchung sollte eingeplant werden. Bei einem normalen Neuwagen wird sie 36 Monate nach der Erstzulassung fällig – also ungefähr dann, wenn das Leasingauto zurückgegeben wird. Ob Sie als Leasingnehmer vor der Rückgabe noch eine Hauptuntersuchung machen lassen müssen und wer sie bezahlt, sollten Sie vor Vertragsabschluss klären. Für Elektroautos kann die Dreijahreslaufzeit zusätzlich wichtig sein. E-Auto-Leasingverträge ab 36 Monaten kommen für die staatliche Förderung infrage, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Das Fahrzeug muss demnach ab Erstzulassung mindestens drei Jahre auf die Person zugelassen bleiben, die den Antrag stellt. 48 Monate: Für alle, die länger planen Vier Jahre Laufzeit können die Monatsrate senken, weil die Kosten über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Das klingt zunächst reizvoll. Dafür muss man weiter in die Zukunft planen: Welche Wartungen werden fällig? Wie lange gilt die Garantie? Welche Verschleißkosten können entstehen? Und welche Pflichten gelten bei der Rückgabe? Bei einem neu zugelassenen Pkw fällt die erste Hauptuntersuchung während dieser Laufzeit an. Auch Reifen, Bremsen oder andere Verschleißteile können je nach Nutzung Kosten verursachen. Eine verlängerte Garantie oder ein Servicepaket kann Kosten planbarer machen. Entscheidend ist aber, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Bei der Rückgabe muss ein vier Jahre altes Leasingauto nicht wie neu aussehen. Normale Gebrauchsspuren, die zu Alter und Nutzung passen, sind grundsätzlich kein Grund für Nachzahlungen. Anders sieht es bei Schäden, übermäßiger Abnutzung oder abgefahrenen Reifen aus, wenn der Fahrzeugzustand nicht den Rückgabebedingungen entspricht. Kilometerleasing oder Restwertleasing? Der ADAC und Andreas Jans raten Privatkunden eher zum Kilometerleasing. Dabei wird vor Vertragsabschluss vereinbart, wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden dürfen. Wer mehr fährt, muss Mehrkilometer bezahlen. Wer weniger fährt, bekommt je nach Vertrag Minderkilometer erstattet. Jans weist darauf hin, dass viele Kilometerleasingverträge einen Toleranzbereich vorsehen. Häufig liegt dieser bei jeweils 2.500 Kilometern über oder unter der vereinbarten Kilometerzahl. Innerhalb dieses Bereichs werden Mehrkilometer nicht berechnet, Minderkilometer aber auch nicht erstattet. Wichtig ist, die Regelung genau zu prüfen. Der ADAC empfiehlt, darauf zu achten, dass der Preis für Mehr- und Minderkilometer möglichst gleich hoch ist. Außerdem sollte der Vertrag ausdrücklich regeln, dass Minderkilometer erstattet werden. Beim Restwertleasing wird dagegen zu Beginn geschätzt, welchen Wert das Auto am Ende der Laufzeit noch hat. Fällt der tatsächliche Wert niedriger aus, kann der Leasingnehmer die Differenz zahlen müssen. Das kann etwa durch Schäden, hohe Laufleistung oder eine veränderte Marktlage passieren. Dadurch ist das Kostenrisiko schwerer kalkulierbar. Diese Faktoren sind wichtig Wer Angebote prüfen will, sollte die Gesamtkosten betrachten: monatliche Leasingrate Anzahlung Überführungskosten Zulassungskosten Wartung und Inspektionen mögliche Garantieverlängerung Servicepakete Versicherung Reifen Mehrkilometer mögliche Rückgabekosten Gerade bei kurzen Laufzeiten können Einmalkosten den Monatsdurchschnitt deutlich erhöhen. Bei langen Laufzeiten können dagegen Wartung, Verschleiß und Garantieablauf stärker ins Gewicht fallen. Diese Punkte sollten vor Vertragsabschluss geklärt sein Leasingverträge sind laufzeitgebunden. Eine vorzeitige Kündigung oder ein Herauslösen aus dem Vertrag ist laut ADAC in der Regel nicht möglich. Eine Leasingübernahme durch eine andere Person kann zwar möglich sein, dafür braucht es aber die Zustimmung des Leasinggebers. Vor der Unterschrift sollten deshalb mehrere Fragen geklärt werden: Wie lange brauche ich das Auto wirklich? Wie viele Kilometer fahre ich realistisch pro Jahr? Was kostet jeder Mehrkilometer? Werden Minderkilometer erstattet? Welche Einmalkosten fallen an? Wie lange gilt die Garantie? Welche Wartungen sind während der Laufzeit wahrscheinlich? Wer bezahlt die Hauptuntersuchung, wenn sie in die Vertragszeit fällt? Welche Rückgabebedingungen gelten? Welche Schäden gelten als normale Gebrauchsspuren? Gibt es ein Servicepaket – und was ist darin enthalten? Entscheidend ist, die Regelungen im Vertrag gründlich zu lesen und Rückfragen zu klären. Nur so vermeiden Sie versteckte Nebenkosten.