Mord an Ex-Frau: Gericht entsetzt über Tat
Jahrelanges Stalking, GPS-Überwachung, abgehörte Gespräche – und schließlich Mord. Ein Gericht hat den Täter zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Wegen Mordes an seiner Ex-Frau hat das Landgericht Ingolstadt einen 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte Anfang Dezember 2025 rund zwei Dutzend Mal mit einem Messer auf die 45-Jährige eingestochen. Gegen ihn bestand damals ein gerichtliches Kontaktverbot. Wegen der Nachstellungen gegen seine frühere Partnerin war er bereits verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und kündigte Revision an. Der Richter sprach von einer "jahrelangen Überwachung" und "jahrelangem Stalking". Der türkische Staatsangehörige habe das Auto der Frau mit einem GPS-Tracker überwacht und private Gespräche abgehört. Die geschiedene Frau sei dadurch absolut verzweifelt gewesen. Sie habe nicht mehr gewusst, wie sie sich helfen sollte, betonte er. Frauenleiche in Marburg gefunden: Ex-Partner verdächtigt Mutter tot : 16-jähriger Sohn unter Verdacht Richter: Kein "normales Stalking" Der Richter beschrieb die Tat als einen typischen Femizid. Der Angeklagte habe ein "absolutes Besitzdenken" hinsichtlich seiner Ex-Partnerin gehabt und ihr kein Leben mit ihrem neuen Partner gegönnt. Das Ausmaß der Nachstellungen sei kein "normales Stalking" mehr gewesen. Damit begründete der Richter auch die besondere Schwere der Schuld. Dem Mann sei zudem gleichgültig gewesen, ob seine drei Kinder die Tötung ihrer Mutter unmittelbar miterleben mussten. Der Mann hatte der 45-Jährigen vor deren Wohnhaus mit einem Küchenmesser aufgelauert, als sie von ihrem neuen Partner zu Hause abgesetzt wurde. Dann griff er sie an – die Frau hatte noch die Kinder anrufen können, dann stürmten die zwei Söhne nach draußen. Sie versuchten erfolglos, den Angreifer abzuhalten und ihre Mutter zu retten. Die schwer verletzte Frau starb eine Stunde später in einem Krankenhaus. Söhne verletzten Vater schwer Die damals 23 und 17 Jahre alten Söhne hatten nach Polizeiangaben versucht, ihren Vater mit Schlägen und Tritten von der Mutter fernzuhalten. Dabei wurde der Mann so schwer verletzt, dass er anschließend im Krankenhaus im Koma lag. Seine Anwälte erklärten zu Prozessbeginn, der 50-Jährige könne sich deshalb an nichts erinnern und auch keine Aussage machen. Laut Polizei hatte sich das Paar 2024 getrennt. Daraufhin sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen. In der Folge wurde wegen Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen und Körperverletzung gegen den Mann ermittelt. Zwei Monate vor der Tat wurde er vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Danach wurde von dem Gericht auch noch einmal ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz verhängt. Richter kritisiert Verteidigung Der Richter ging davon aus, dass der Mann den Entschluss zur Tötung seiner Frau gefasst habe, weil er wusste, dass er wegen Verstoßes gegen die Bewährung bald ins Gefängnis müsse. Zu Beginn seiner Urteilsbegründung kritisierte der Kammervorsitzende scharf auch die Anwälte des Angeklagten. Grund war unter anderem, dass die Verteidigung im Plädoyer die Strafverfolgung des 50-Jährigen mit der NS-Zeit verglichen hatte. Damit sei "die Grenze der Unerträglichkeit erreicht" gewesen, sagte der Richter.
