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Nach Autoangriff in Neustadt am Rübenberge: Polizei reagiert

Ein Fahrer steuert seinen Wagen gezielt in eine Menschengruppe – mehrere Menschen werden verletzt. Nun zieht das Innenministerium Konsequenzen. Nach einem gezielten Autoangriff auf eine Personengruppe in Neustadt am Rübenberge soll die Polizei ihre Präsenz vor Ort deutlich verstärken. Das Innenministerium gehe zunächst kurzfristig von deutlich mehr Polizeikräften im öffentlichen Raum aus, sagte Sprecher Oliver Grimm. Die konkrete Einsatzplanung liege bei der zuständigen Polizeidirektion. Ministeriumssprecher Oliver Grimm erklärte, die konkrete Einsatzplanung für die verstärkte Polizeipräsenz liege bei der zuständigen Polizeidirektion. Die Maßnahme solle auch dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung vor Ort wiederherzustellen. Nach bisherigen Erkenntnissen sei der Angriff gezielt gewesen und die Allgemeinbevölkerung nicht gefährdet. Fahrer flüchtig: Drei Verdächtige von Neustadt am Rübenberge festgenommen Beamte schossen auf das Auto Am späten Montagabend steuerte ein Fahrer einen BMW gezielt in eine kleine Gruppe von Menschen. Mindestens fünf Personen wurden dabei leicht bis schwer verletzt. Beamte, die in der Nähe eine Verkehrskontrolle durchführten, schossen auf das Fahrzeug, um den Angriff zu stoppen. Der Fahrer ließ den Wagen zurück und flüchtete. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Brutalität der Tat als schockierend. Sie sagte, erste Ermittlungen ließen auf die drastische Eskalation eines Konflikts zwischen Großfamilien schließen, die in Teilen der Clankriminalität zugerechnet würden. Zugleich betonte sie: "Die Tat zeigt aber auch: Clankriminalität ist kein bloßes Großstadtphänomen". Behrens würdigte das Eingreifen der Polizisten. Nach erster Einschätzung hätten sie noch Schlimmeres verhindert. Ob die Tat tatsächlich diesem Kriminalitätsbereich zuzuordnen ist, bleibt laut Grimm Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Dafür müsse ein klarer familiärer Bezug nachgewiesen werden. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie, in der einzelne Mitglieder straffällig geworden seien, reiche dafür nicht aus.