A4 bei Aachen: Polizei fällt Autofahrer sofort auf – Festnahme
Ein Autofahrer verhält sich verdächtig – die Bundespolizei winkt den Mann heraus. Bei einer Kontrolle bestätigt sich der Verdacht. Was dem 18-Jährigen nun droht. Die Bundespolizei hat am Montagabend auf der A4 bei Eschweiler einen 18-jährigen Autofahrer vorläufig festgenommen – wegen eines stattlichen Drogenfunds in dessen Auto. Die Beamten fanden bei ihm fast 41 Gramm Marihuana, Kokain und Bargeld. Das berichtete die Behörde am Donnerstag in einer Mitteilung. Demnach war einer Streife der Bundespolizei das Fahrzeug des jungen Mannes in der Nähe der Ausfahrt Eschweiler aufgefallen: Der 18-jährige Fahrer hatte dabei zunächst nicht auf die Anhaltezeichen der Beamten reagiert. Schließlich konnte sich die Streife vor das Fahrzeug setzen und es auf einem Seitenstreifen vor dem Aachener Kreuz stoppen. Herbstferien enden: Wann Autofahrern rund um Aachen Staus drohen Schwerer Unfall auf der A4: Strecke gesperrt Polizei-Einsatz bei Eschweiler: Bundespolizei findet Drogen im Auto Es war nicht das einzige Anzeichen, das der Autofahrer etwas ungewöhnlich unterwegs war: Schon beim Öffnen der Seitenscheibe hätten die Beamten Cannabisgeruch aus dem Wageninneren wahrgenommen, heißt es. Beim Aussteigen habe der Mann dann zudem Anstalten gemacht, etwas zu verbergen. Auf Nachfrage gab er an, eine höhere dreistellige Bargeldsumme bei sich zu haben. Im Wagen selbst entdeckten die Einsatzkräfte in einer Handtasche acht Verschlusstütchen mit Marihuana und Haschisch – wohl rund 41 Gramm schwer. Mehrere Konsumeinheiten Kokain hatte der 18-Jährige zudem in seiner Unterhose versteckt. Handeltreiben mit Cannabis: Kripo Aachen ermittelt nach Festnahme Die Betäubungsmittel, das Bargeld und weitere Beweismittel wurden beschlagnahmt. Der 18-Jährige wurde zur Dienststelle nach Eschweiler gebracht. Der Mann wurde am Abend wegen des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit Cannabis angezeigt. Die Kriminalpolizei am Polizeipräsidium Aachen wurde informiert und übernahm die weiter Ermittlungen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.
