Mordfall Fabian: Staatsanwalt mit drastischen Worten an Gina H.
Es ist der 33. Prozesstag im Mordfall Fabian. Nach mehreren Stunden nennt die Staatsanwaltschaft ihre Strafforderung. Im Prozess um den getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Angeklagte Gina H. gefordert. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien erfüllt, sagte Staatsanwalt Oliver Schley nach übereinstimmenden Medienberichten am Landgericht Rostock . Zudem beantragte er, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine Haftentlassung bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der 30-jährigen Frau wird vorgeworfen, den Jungen aus Güstrow im Landkreis Rostock im Oktober vergangenen Jahres mit sechs Messerstichen getötet zu haben. Schley sprach laut Medienberichten von einem "nicht unerheblichen Maß an Frust und Hass". Der Achtjährige habe nach dem Willen der Angeklagten "wie Müll aufgefressen" werden sollen, so der Staatsanwalt. Fall Fabian: Rechtsmediziner spricht von Auffälligkeiten Mordfall Fabian : "Erstaunlich, selbst für mich" Aus Sicht der Staatsanwaltschaft musste Fabian sterben, weil Gina H. seinen Vater bestrafen wollte. Zwischen der Angeklagten und ihrem damaligen Partner war es in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober 2025 zu einem Streit gekommen. Schley zufolge soll die 30-Jährige daraufhin den Entschluss gefasst haben, den Jungen zu töten. Sie habe damit einen "unüberbrückbaren Streitpunkt" in ihrer Beziehung aus dem Weg räumen wollen, berichtete unter anderem RTL aus dem Gerichtssaal. Fabian sei für die Angeklagte zur "Hassperson" geworden. Mit der Tat habe sie die "vage Hoffnung" verbunden, die bereits beendete Beziehung zu seinem Vater wieder aufnehmen zu können, zitiert die "Bild"-Zeitung Schley. Zugunsten der Angeklagten führte Schley an, dass sie bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Es sei auch nicht damit zu rechnen, dass sie eine solche Tat erneut begehe. Mordfall Fabian: Verweis auf zahlreiche Indizien Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuld durch zahlreiche Indizien belegt, wie Schley während seines mehrstündigen Plädoyers sagte. So soll das Auto der Angeklagten am Tattag in der Nähe von Fabians Wohnung gefilmt worden sein. Auch Schuhspuren am Fundort der Leiche sollen Gina H. belasten. Videoaufnahmen aus einem Supermarkt zeigten, dass sie am Tattag Schuhe derselben Marke getragen habe. Schley verwies auch auf Blutspuren von Fabian an einer Küchenrolle im Auto der 30-Jährigen. Nach der Auswertung ihres Handys habe sie den Wagen noch am Tattag gereinigt – ein Indiz dafür, dass sie damit Spuren beseitigen wollte, so der Staatsanwalt. Auffällig sei auch eine Suche im Internet: Am Morgen nach dem mutmaßlichen Mord habe Gina H. gegoogelt, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Zudem machte Schley auf Widersprüche in den Aussagen der Angeklagten aufmerksam. Bei der Vernehmung sagte sie, sie sei am Tattag mit ihrem Sohn und dem Hund im Wald spazieren gewesen. Dieser war aber zu dem Zeitpunkt in der Schule. Fall erschüttert Güstrow Der Fall um Fabian erschütterte nicht nur die kleine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, sondern machte deutschlandweit Schlagzeilen. Am Donnerstag wollte sich auch Oberstaatsanwalt Harald Nowack zu Wort melden. Zudem stand das Plädoyer der Nebenklage auf dem Programm. Fabians Mutter tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf und wird von Rechtsanwältin Christine Habetha vertreten. Für Freitag ist das Plädoyer der Verteidigung vorgesehen. Diese hatte im Verlauf des Mammutprozesses wiederholt Zweifel an der Beweisführung geäußert.
