Privatauto auf Carsharing-Parkplatz darf abgeschleppt werden | Urteil
Ein falsch geparktes Privatauto darf von einem Carsharing-Parkplatz abgeschleppt werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Ein zu Unrecht auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellter Privatwagen darf vom Ordnungsamt abgeschleppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden. Das Gericht wies damit die Klage einer Autofahrerin ab, die ihren Wagen in Duisburg auf einem ausgewiesenen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge abgestellt hatte.
