Mittenwalde in Brandenburg: Mutter kommt nach Tötung ihres Sohnes frei
In Brandenburg hat eine Frau ihren eigenen Sohn getötet. Weil sie schuldunfähig ist, wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Sie wurde aus der U-Haft entlassen. Eine Mutter, die in Brandenburg ihren eigenen Sohn getötet hat, wird dafür nicht strafrechtlich belangt. Das Verfahren gegen die Tatverdächtige sei eingestellt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus t-online. Ein psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass die Frau an einer geistigen Erkrankung leide und deshalb schuldunfähig sei. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet.
