Urteil: Land muss Feuerwehr-Ruhestand per Gesetz regeln
Das Land Nordrhein-Westfalen muss nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts die Sonderregelungen für den Ruhestand für Feuerwehrleute mit 60 Jahren gesetzlich festschreiben. Bislang hatte das Land die Altersgrenze für das Leitstellenpersonal oder Beamten am Institut der F