Fahrer zählt mit: Betriebskosten von Fahrgemeinschaft richtig aufteilen
Stuttgart (dpa/tmn) - Bei der Abrechnung der Betriebskosten einer Fahrgemeinschaft gilt: Sie müssen durch alle Mitfahrer geteilt werden - das muss den Fahrer einschließen. Das berichtet die "Auto Straßenverkehr" (Ausgabe 3/2020). Denn auch dieser muss seinen Anteil selbst tragen und darf keinen Gewi