Mindestdauer ist verbindlich: Einmonatiges Fahrverbot kann man nicht aufteilen
München (dpa/tmn) - Manche Autofahrer würde es sicher freuen, wenn sie ein einmonatiges Fahrverbot etappenweise antreten könnten - und beispielsweise jeweils zwei Wochen ihren Wagen stehen lassen müssten. Das ist aber nicht zulässig, wie aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts in M