Auto – Auffahrunfall: Dann muss auch der Vordermann haften
Wer auffährt, hat Schuld – so die gängige Meinung. Meist haftet der Hintermann allein. Doch wie sieht es aus, wenn der Vordermann völlig grundlos bremst? Der Fall, auf den der ADAC hinweist, spielte sich folgendermaßen ab: Eine Frau war außerorts mit dem Auto unterwegs. Auf der Straße reduzierte sich das Tempolimit von 70 km/h auf Tempo 50, und die Frau bremste ab. Zunächst tat sie dies nur leicht, dann aber bremste sie den Wagen ohne erkennbaren Grund fast bis zum Stillstand herunter.Der Hintermann forderte eine EntschädigungIhr Hintermann konnte nicht rechtzeitig bremsen und fuhr auf.







