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Urteil: Auch bei verbotenem Überholmanöver gilt Vorfahrtsrecht
München (dpa/tmn) - Beim Linksabbiegen müssen Autofahrer auf von rechts kommenden Verkehr achten. Dies schließt auch überholende Fahrzeuge ein - und zwar selbst dann, wenn das Überholmanöver an sich verkehrswidrig ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München hervor, auf das d