Führerschein umtauschen: Diese laufen bereits im Januar 2024 ab
Wer seinen Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht hat, muss ihn umtauschen. Je nach Geburtsjahr des Inhabers gelten verschiedene Fristen. Eine davon läuft in Kürze ab.Es steht bereits seit Langem fest: Bis zum 19.1.2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. So will es eine entsprechende Verordnung.Wichtig dabei: Dieser Austausch erfolgt gestaffelt, damit die Behörden nicht unter einem Ansturm der Autofahrer zusammenbrechen.
