Handy am Steuer: Telefon nur umlegen – schon ein Verstoß?
Telefon am Ohr – das ist am Steuer natürlich tabu. Aber was gilt, wenn man das Handy während eines Telefonats nur umlegt? Dazu gibt es ein Urteil.Fürs Telefonieren im Auto gelten strenge Regeln. Aber was gilt, wenn man das Handy nur aufnimmt, um es woanders hinzulegen? Darüber entschied das Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Az: 1 ORbs 33 Ss 151/23).Der konkrete FallIm vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und über die Freisprechanlage telefoniert. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet.
