Recht: Wer zahlt, wenn Autos durch herabfallende Äste Schaden nehmen?
Wer muss zahlen, wenn ein Ast auf ein neben dem Grundstück parkendes Auto fällt – der Gartenbesitzer oder der Autofahrer? Ein Gerichtsurteil gibt Aufschluss.Grundsätzlich gilt: Besitz verpflichtet. Doch es gibt auch Ausnahmen, wie ein neues Gerichtsurteil zeigt. In dem konkreten Fall fand ein Autofahrer bei seiner Rückkehr seinen Wagen beschädigt vor.
