Tempolimit für Radfahrer durch Gerichtsurteil bestätigt
Ein Gerichtsurteil hält das Tempolimit für Radfahrer für rechtens. In sogenannten Begegnungszonen soll dadurch das Unfallrisiko minimiert werden.In Begegnungszonen großer Städte treffen Fußgänger, Radfahrer und Autos aufeinandertreffen. Hier dürfen Tempolimits auch für Fahrräder gelten. Das bestätigte nun ein Gericht.In dem Fall hatte ein Berliner Bezirk im Juli 2021 in einer solchen Zone eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer eingerichtet – wogegen ein Fahrradfahrer Beschwerde einlegte. Begründung: Es gebe keine Gefährdungslage, die das Tempolimit rechtfertige.
