DTM: Rast vs. Müller Rast: "Titel nicht mit aller Gewalt"
VW Arteon Facelift und Shooting Brake (2020): Test, Preis, Plug-in-Hybrid Der Arteon Shooting Brake zeigt, wie schön ein Kombi sein kann
Renault Trafic Facelift (2021): Combi, Spaceclass, Diesel Renault spendiert dem Trafic zum Facelift eine frische Front
VW Touareg R eHybrid (2020): Angebot, Preis, Hybrid, PS So bekommen Sie den VW Touareg R fast 12.000 Euro günstiger!
Tesla Cybertruck Update: Optik, Sicherheit, Maße Der Tesla Cybertruck soll ein Update bekommen. Präsentiert wird es bald.
BMW 530d Touring: gebraucht, Preis, Diesel BMW 530d Touring mit Topausstattung zum ganz kleinen Preis
TÜV-Report 2021: Hauptuntersuchung (HU) Mängelriesen und Musterschüler beim TÜV
Autoreifen-Alternative ohne Luft: Michelin Uptis So fährt sich die unkaputtbare Reifen-Revolution Michelin Uptis
Verkehrsrecht - Parken im Halteverbot: Halterin haftet bei Unfall gemindert
Hamburg (dpa/tmn) - Wer als Autofahrer bei Regen und schlechter Sicht seine Fahrweise nicht anpasst, muss nach einem Unfall in der Regel größtenteils haften. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner mit einem großen Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Ham