OLG Frankfurt entscheidet: Pauschal höhere Strafen für SUV-Fahrer sind nicht zulässig
In Frankfurt wurde einer SUV-Fahrerin im Juni für einen Rotlichtverstoß ein erhöhtes Bußgeld aufgebrummt. Nun folgt eine weitere Gerichtsentschiedung. Das Überfahren einer roten Ampel darf einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht allein deshalb zu einer höheren Geldbuße führen, weil der Fahrer mit einem SUV unterwegs war. Eine Abweichung vom Bußgeld-Regelfall sei nur möglich, wenn der konkrete Einzelfall deutlich davon abweiche, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt nach einer Mitteilung von Donnerstag.






