BGH-Urteil: "Rechts vor links" gilt nicht zwangsläufig auf Parkplätzen
Auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung – darauf weisen Hinweisschilder immer wieder hin. Der Bundesgerichtshof sieht das bei einer Verkehrsregel aber anders.Auf Parkplätzen ohne extra Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein "rechts vor links". Das ist jetzt erstmals höchstrichterlich geklärt. Es sei der Sicherheit dienlicher, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).Die Gerichte der unteren Instanzen hatten bei der Frage bisher unterschiedliche Ansichten vertreten.






