Urteil: Kennzeichenscanner in Brandenburg waren illegal
Das anlasslose Speichern von Autokennzeichen ist rechtswidrig, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) geurteilt. Der Grund: Es handele sich dabei um Überwachung.Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat durch ein Urteil bestätigt, was Datenschützer bereits seit langer Zeit konstatieren: Das Scannen von Autokennzeichen auf Vorrat und ohne Begründung ist rechtswidrig.


