Urteil: Autofahrer und Radler teilen Schuld bei Schutzstreifen-Unfall
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon kracht es. Ein Auto steht halb auf dem Radstreifen, ein Pedelecfahrer prallt dagegen. Vor Gericht ging es um die Frage: Wer trägt die Schuld? Die Antwort überrascht. Immer wieder müssen Gerichte über ungewöhnliche Verkehrsunfälle urteilen. So wie in diesem Fall. Ein Autofahrer musste im Kreisverkehr wegen eines Staus anhalten. Dabei ragte das Heck seines Wagens auf einen Fahrradschutzstreifen, der durch eine unterbrochene Linie markiert war.
