Urteil in München: Kein Schmerzensgeld für stürzenden Bus-Fahrgast
Hält sich ein Fahrgast im Bus nicht gut genug fest, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er bei einer Vollbremsung stürzt. Das entschied das Amtsgericht. Ein 76-jähriger Fahrgast hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, nachdem er bei einer Vollbremsung in einem Münchner Linienbus gestürzt war. Das Amtsgericht München wies seine Klage ab und sprach ihm vollständiges Mitverschulden zu. Der Vorfall ereignete sich im April 2023. Der Kläger fuhr stehend in dem Bus und hielt sich mit einer Hand an einer Haltestange fest, während er einen Einkaufstrolley mitführte.
