Autounfall: "Wer auffährt, hat Schuld" – stimmt das immer?
Bei Auffahrunfällen ist immer der Hintermann Schuld. Das ist zumindest die vorherrschende Meinung. Es gibt allerdings auch Ausnahmen – wie ein Fall vor Gericht zeigt. Kurz zusammengefasst: Grundregel bei Auffahrunfällen ist der Anscheinsbeweis. Ausnahmen existieren, z.B. bei Spurwechseln vor dem Unfall. Bei unklarem Hergang kann das Gericht eine Schadensteilung anordnen. "Wer auffährt, ist schuld" – diese Faustregel kennen die meisten Autofahrer. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Vor allem beim Spurwechsel kann die Haftung komplizierter sein als gedacht.
