Halloween-Schäden? Oft schützt die Privathaftpflicht
Der Streich ging nach hinten los: Hat die Zahnpasta unter der Türklinke bleibenden Schaden angerichtet, müssen Verursacher dafür aufkommen - oder eben ihre Versicherungen. Welche wann greift. Mit dem Grusel-Outfit versehentlich Nachbars Auto beschädigt? Oder hat der herabfallende Kürbis einen Passanten verletzt? Dann ist die Privathaftpflichtversicherung jetzt Ihre Anlaufstelle Nummer eins. Denn auch an Halloween kommt die Police für Schäden auf, die Sie anderen schuldhaft zufügen.
