Autoreparatur von der Steuer absetzen: Diese Ausnahmen gibt es
Autobesitzer haben viele Unkosten durch Kfz-Steuer, Inspektionen, Sprit oder die zweijährige Hauptuntersuchung. Nur manche Kosten lassen sich steuerlich absetzen. Alle Ausgaben rund ums Auto wertet das Finanzamt bei Arbeitnehmern als Privatsache. Aus diesem Grund lassen sich Reparaturkosten für den fahrbaren Untersatz meist nicht von der Steuer absetzen.Anders sieht es bei der Pendlerpauschale aus. Sie können 0,30 Euro pro einfache Strecke steuerlich geltend machen. Die Kfz-Versicherung können Sie ebenfalls als Sonderausgabe absetzen.
