Urteil: Polizei darf Auto von Raser beschlagnahmen
Mit 120 Sachen durch die Innenstadt – das hatte für einen Pkw-Fahrer in Rheinland-Pfalz Folgen. Zu Recht, wie ein Gericht jetzt urteilte. Wer mit mehr als 100 Stundenkilometern durch Ortschaften rast, Fußgänger gefährdet und sich auch noch uneinsichtig zeigt, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren. So urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) und sprach von "einer gravierenden Missachtung verkehrsrechtlicher Regelungen und einer kaum zu überbietenden Ignoranz" eines Rasers. Was war passiert?
