Urteile | Schreianfälle im Auto kein Grund, Kitaplatz abzulehnen
Ein Kind, das sich nur widerwillig im Auto anschnallen lässt und dabei erhebliche Schreianfälle bekommt, ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) kein Grund, einen von der Stadt zugewiesenen Kitaplatz abzulehnen. In dem jetzt in einem Eilverfahren entschiedenen Fall hatte die Stadt Münster einen mit dem Auto 4,3 Kilometer von der Wohnadresse entfernten Betreuungsplatz angeboten.
