Berlin: Gericht lehnt Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier am Steuer ab
Eine Frau will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen. Eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot wird abgelehnt. Eine Muslimin in Berlin erhält keine Ausnahmegenehmigung dafür, mit Gesichtsschleier Auto fahren zu dürfen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe diese der 33-Jährigen zu Recht verwehrt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer Auto fährt, müsse erkennbar sein, begründeten die Richter unter anderem. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
