Vorfahrt: Auto-Unfall bei "rechts vor links" – wer haftet?
Mithaften, obwohl man Vorfahrt hat? Wenn an einer Kreuzung rechts vor links gilt, scheint die Rechtslage eindeutig zu sein. Ein Urteil stellt den Rahmen klar. Eigentlich ist die Situation klar: Wenn an einer Kreuzung rechts vor links gilt, haben diejenigen Vorfahrt, die von rechts kommen. Doch wie sieht es aus, wenn Autofahrer an einer entsprechenden Kreuzung vorwiegend nach rechts schauen, um anderen nicht die Vorfahrt zu nehmen – sind sie mitverantwortlich, wenn es dennoch kracht? Wer den Blick dazu überwiegend nach rechts richtet, macht nichts falsch.
