E-Bike mit 80 km/h: Darum benötigen Sie eine Zulassung
Experten unterscheiden zwischen drei Elektroradtypen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Nur das Pedelec ist nach dem Straßenverkehrsgesetz ein Fahrrad. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für Pedelecs die Bezeichnung E-Bikes durchgesetzt, obwohl sie rechtlich nicht dazugehören. S-Pedelecs und E-Bikes fallen unter die Kleinkrafträder, für die Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt benötigen.
