Vorrang auf dem Zebrastreifen: Wann ein hohes Bußgeld droht
Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen anhalten. Was aber gilt für Radfahrer? Es gibt einen populären Irrtum.Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben. So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden.
