Unfall beim Spurwechsel auf der Autobahn: Geschwindigkeit spielt eine Rolle
Ein Mann fährt mit 200 km/h auf der Autobahn. Ein anderer übersieht den Wagen und schert aus. Ein Gerichtsurteil zeigt, wen die Schuld trifft. Auch wenn es kein Tempolimit gibt: Wer auf der Autobahn sehr schnell unterwegs ist, muss bei einer Kollision mit einem plötzlich in die eigene Fahrspur ausscherenden Auto womöglich mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München , auf das der ADAC hinweist (Az.: 10 U 7382/21). Der Fall Ein Mann fuhr in seinem Auto mit circa 200 Kilometern pro Stunde auf der linken Spur.
