Verjährung von Strafzetteln: Das müssen Sie wissen
Falsch geparkt, Knöllchen kassiert: Sie überweisen das Verwarngeld, und die Sache ist vom Tisch. Aber was geschieht, wenn Sie das Bezahlen vergessen? Oder wenn Sie es nicht einsehen?Wer falsch parkt oder ohne einen gültigen Parkschein, muss mit einem Strafzettel rechnen. Die Kosten richten sich nach dem Verstoß. Aber nicht immer ist das Ordnungsamt im Recht. Gegen das Verwarngeld können Sie zwar keinen Einspruch einlegen – dafür aber gegen einen Bußgeldbescheid.