Vorsicht-Pflicht im Verkehr: Wer nicht für andere mitdenkt, haftet
Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss für entstandene Schäden haften. Was aber, wenn man nach dem verbotenen Manöver eines anderen selbst einen Unfall baut?Wer im Straßenverkehr nicht angemessen reagiert, kann nach einem Unfall für Schäden mit haftbar gemacht werden – auch wenn jemand anders die Gefahrensituation herbeigeführt hat. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 62/22), auf die der ADAC hinweist.In dem Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Auto auf einer Straße verbotenerweise wenden wollte.
