Fahren ohne Führerschein: Wann Indizien zur Strafe reichen
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, muss mit Strafen rechnen. Dabei muss man nicht unbedingt beim Fahren erwischt worden sein, zeigt ein Urteil. Erheblicher Tatverdacht und entsprechende Aussagen bei der Vernehmung vor Ort können ausreichen, um den Führerschein einzuziehen: Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 922 Ds 436 Js 178055/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Mann schläft auf Fahrersitz – ist er auch der Fahrer?
