Dresden | Radaktivistin erstreitet Urteil: Mittig Fahren ist keine Nötigung
Eine Radaktivistin zeigt einen Autofahrer an, der dauerhupend hinter ihr dicht auffährt. Vor Gericht landet dann sie wegen Nötigung. Aus dem kuriosen Fall in Dresden lässt sich viel lernen. Als Radfahrer, sagt Ulrike Medger, habe man zwei Möglichkeiten auf öffentlichen Straßen: "Die einen nehmen die Gefahr in Kauf. Die anderen den Stress." Beide Typen sind sehr gut zu sehen in einem Video, das jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden die Wende gebracht hat.
