Ihr Recht zu schweigen | Was die Polizei dringend beachten muss
Wer einer Straftat beschuldigt wird, hat das Recht zu schweigen. Darauf muss die Polizei hinweisen. Sonst gibt es weitreichende Konsequenzen.Unfallflucht ist eine Straftat. Das ändert aber nichts an den Rechten des Angeklagten, wie aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervorgeht. Verhandelt wurde der Fall einer älteren Dame, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Weil eine Zeugin das Kennzeichen notiert hatte, konnte die Halterin des geflüchteten Fahrzeugs ermittelt werden.