Nach Unfall: Wer muss überhöhte Rechnung zahlen?
Wer nach einem völlig unverschuldeten Verkehrsunfall sein Auto reparieren lässt, kann vor allem bei komplexen Reparaturen etwaig überhöhte Posten auf der Rechnung nicht erkennen - wer zahlt diese?Rechnet die Werkstatt unzulässige oder überhöhte Positionen bei der Unfallreparatur des Autos des unverschuldet Geschädigten ab, muss die Versicherung des Verursachers dafür aufkommen. Denn bei einem komplexen Reparaturvorgang könnten technische Laien einzelne Punkte nicht erkennen. Das so genannte Werkstattrisiko liegt also beim Verursacher, beziehungsweise dessen Versicherung.
