Wichtiges Urteil: Wo genau muss der Parkschein im Auto liegen?
Knöllchen trotz Parkschein? Dann war er nicht gut sichtbar. Wo der Zettel hingehört – und wo nicht.Wohin gehört der Parkschein? Einerseits sind die Regeln klar – und andererseits auch wieder nicht. Deshalb kommt es immer wieder zu Ärger vor Gericht. Dabei ist das gar nicht nötig. Denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: Der Parkschein muss sich "am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar" befinden (Paragraf 13, Absatz 1).
