Erstes Knöllchen: Vor 120 Jahren musste ein Autofahrer deshalb zahlen
Vor mehr als 120 Jahren bekam ein Autofahrer das wahrscheinlich erste Knöllchen verpasst. Was sich der Mann zuschulden kommen ließ und wie viel er zahlen musste.Ob falsch geparkt, im Überholverbot am Vordermann vorbeigezogen, mit Handy am Steuer erwischt oder eine rote Ampel überfahren: Die Straßenverkehrsordnung kennt wahrscheinlich kein Delikt, das nicht mit einem Bußgeld bestraft werden könnte.Das vermutlich erste Knöllchen im deutschen Raum hat der Autobesitzer Alexander Gütermann aus dem südbadischen Denzlingen erhalten – am 16. Mai 1895.
