Gericht entscheidet: Fahrer muss nicht nach Katze unter dem Auto schauen
Krefeld (dpa/tmn) - Autofahrer sind vor dem Losfahren nicht dazu verpflichtet nachzuschauen, ob sich eine Katze unter ihrem Wagen versteckt hat. Ist ein Tier dort und wird es verletzt, so muss der Fahrer nicht dafür haften. Das zumindest zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld (Az.: 3 S 8/1