Gericht entscheidet: Falschparker fotografieren ist erlaubt
Es ist so naheliegend: Wer einen Falschparker anzeigen will, zückt das Handy und schickt das Foto der Polizei. Aber ist das rechtens?Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor.Zwei Verfahren verhandeltDas Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten.
