Zu geringe Reichweite: Dann darf man sein E-Auto zurückgeben – Urteil
E-Auto-Besitzer haben bei zu geringer Reichweite nicht automatisch ein Rückgaberecht. Zwei Gerichtsurteile zeigen, worauf es wirklich ankommt. Im Stadtverkehr fahren E-Autos oft deutlich weiter als die WLTP-Reichweite verspricht. Wohl kein Nutzer würde darin einen Grund zur Reklamation sehen. Fährt das Elektroauto hingegen deutlich weniger weit als im Prospekt angegeben, kann sich die Frage nach einem Sachmangel stellen. Ob eine Rückgabe möglich ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, wie aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen.
