Parken gegen Fahrtrichtung: Warum es verboten ist und Ausnahmen gibt
Auf der Suche nach einem Parkplatz erscheint jede Lücke verlockend, selbst auf der anderen Straßenseite. Ist das erlaubt? Parken gegen die Fahrtrichtung ist verlockend, aber verboten. In engen Wohnstraßen oder bei dichtem Verkehr erscheint die Lücke auf der anderen Seite oft wie ein rettender Anker. Ein kurzer Schlenker, das Auto eingelenkt – und abgestellt. Doch wer so parkt, stellt sich gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung . Laut § 12 StVO ist das Parken grundsätzlich nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung erlaubt.
