Halloween im Straßenverkehr: ADAC klärt auf – Darf ich im Kostüm Auto fahren?
Nicht nur Kinder schlüpfen zu Halloween in Kostüme. Auch Erwachsene wollen verkleidet zur Party – auch mit dem Auto. Was dann im Straßenverkehr gilt.Grundsätzlich ist es nicht verboten, etwa zu Halloween am Autosteuer kostümiert zur Party zu fahren. Wichtig aber: Weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit dürfen dadurch eingeschränkt werden, heißt es vom ADAC. Ganz klar: Der große Kürbis- oder der Echsenkopf fallen damit flach.Bußgeld für VerkleidungenWer sich nicht dran hält, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen.
