Parken auf Gehwegen: Anwohner können dagegen vorgehen – Urteil
Eigentlich ist es nicht erlaubt, viele Städte tolerieren es aber: das Parken von Autos auf Gehwegen. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ein Urteil gesprochen. Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Voraussetzung ist, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt. "Gewonnen haben die Kläger auf jeden Fall", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J.
