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Erstes Knöllchen: Vor 130 Jahren musste ein Autofahrer deshalb zahlen

Vor mehr als 120 Jahren bekam ein Autofahrer das wahrscheinlich erste Knöllchen verpasst. Was sich der Mann zuschulden kommen ließ und wie viel er zahlen musste. Ob falsch geparkt, im Überholverbot am Vordermann vorbeigezogen, mit Handy am Steuer erwischt oder eine rote Ampel überfahren: Die Straßenverkehrsordnung kennt wahrscheinlich kein Delikt, das nicht mit einem Bußgeld bestraft werden könnte. Das vermutlich erste Knöllchen im deutschen Raum hat der Autobesitzer Alexander Gütermann aus dem südbadischen Denzlingen erhalten – am 16. Mai 1895.

Stauende: Darf man den Warnblinker einschalten? Das müssen Sie tun

Am Stauende warnt man nachfolgende Fahrer per Warnblinker. Das kann schwere Unfälle vermeiden. Aber ist es erlaubt? Wann macht man die Leuchten an – und wann nicht? Am Stauende den Warnblinker einschalten: Das ist ausdrücklich erlaubt. Wann man die Warnblinkanlage anstellt, ist in den Paragrafen 15, 15a und 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Sie legen fest: Der Fahrer darf das Warnblinklicht einschalten, um andere Autofahrer vor einer Gefahr zu warnen.

Sturm, Hagel, Blitz - weniger Unwetterschäden an Fahrzeugen

Sturm und Hagel haben voriges Jahr in Sachsen weniger Schäden an Fahrzeugen verursacht. Die Versicherer warnen trotzdem: Ein einzelnes Unwetter könnte alles ändern. Unwetter haben im vergangenen Jahr in Sachsen Schäden an Fahrzeugen in Höhe von rund 23 Millionen Euro angerichtet. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV). Sturm, Hagel und Blitz beschädigten demnach 2025 rund 6.000 Fahrzeuge im Freistaat. Im Vergleich zu 2024 sank die Zahl der Schäden. Grund dafür war laut GDV ein vergleichsweise mildes Unwetterjahr.

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