Parken: StVO-Regel zum Platzsparen kann Sie den Führerschein kosten
Quer, schräg, mittig: Viele Autofahrer nutzen Parklücken, wie es ihnen gerade passt. Doch wer zu viel Raum einnimmt, verstößt gegen die StVO – und riskiert mehr als zehn Euro. Viele Autofahrer stellen ihr Fahrzeug einfach so ab, wie es ihnen gerade passt – schräg in der Lücke, weit entfernt vom Rand oder mitten auf dem Markierungsstreifen. Doch was viele nicht wissen: Die Straßenverkehrsordnung schreibt ausdrücklich "platzsparendes Parken" vor. Wer zu viel Fläche blockiert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen – und im schlimmsten Fall sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
