Abschleppkosten-Urteil in NRW: Bekommen Falschparker das Geld zurück?
Wer sein Auto falsch parkt, muss fürs Abschleppen oft Hunderte Euro zahlen. Doch in Nordrhein-Westfalen stehen die Gebührenbescheide auf wackeligen Füßen. Ein Fehler des Gesetzgebers könnte Folgen für viele Autofahrer haben. In zwei aktuellen Fällen hat das Verwaltungsgericht Köln die Gebührenbescheide für Abschleppmaßnahmen aufgehoben. Laut den Richtern fehlte für die erhobenen Kosten die rechtliche Grundlage. Konkret ging es um einen Pkw in einer Feuerwehrzufahrt und eine Vespa auf einem Gehweg.
